Presseinformation
Gemeinsame Presseinformation Ptg e.v. und ver.di zur
Tarifeinigung für Paritätische arbeitgeber in Bayern
Gemeinsam für die Sozialwirtschaft in Bayern:
Neuer Tarifvertrag stärkt Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen
Berlin, 19.12.2024
Der Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG e. V.) und ver.di haben eine richtungsweisende Tarifeinigung erzielt. Die Parteien einigten sich erstmals auf einen neuen Entgelttarifvertrag, der ab dem 1. Januar 2025 zusammen mit dem bestehenden Bundes-manteltarifvertrag (M-TV Parität Bund) für alle tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes in Bayern und deren Beschäftigte gilt.
Das Tarifvertragswerk sichert verbesserte Arbeitsbedingungen und deutliche Gehaltssteigerungen für die 681 Beschäftigten in 13 tarifanwendenden Unternehmen. Mit diesem Abschluss setzt die Sozialwirtschaft in Bayern ein starkes Zeichen für die Zukunft.
„Das neue Tarifvertragswerk ist ein klares Bekenntnis zur gesellschaftlichen Bedeutung sozialer Berufe und ein wichtiger Schritt zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in dieser Branche“, erklärt Thomas Griesch, Verhandlungsführer beim Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. „Wir schaffen faire Vergütung, flexible Arbeitszeiten und zahlreiche weitere Zusatzleistungen, die Beschäftigte in den Mittelpunkt stellen.“
Wesentliche Bestandteile des Tarifwerks:
- Arbeitszeit: Reduktion der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden, ab dem 58. Lebensjahr auf 37,5 Stunden für Beschäftigte mit mindestens 20 Jahren Schicht- oder Wechselschichtdienst beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin.
- Zulagen: 155 Euro Wechselschichtzulage, 40 Euro Schichtzulage und 90 Euro Zulage für den gerontopsychiatrischen Dienst.
- Familienfreundlichkeit: 50 Euro Kinderbetreuungszuschuss monatlich.
- Urlaubsregelung: Mindestens 30 Tage Urlaub pro Jahr, festgeschriebener Sonderurlaub für Nacht- und Schichtarbeit.
- Karrierevorteile: Lohnsteigerungen durch Berufserfahrung und längere Betriebszugehörigkeit.
- Zusätzliche Leistungen: Krankengeldzuschuss und weitere attraktive Zuschläge.
Zukunftsweisende Vorteile für Beschäftigte und Sozialwirtschaft
„Mit der Tarifeinigung ist uns ein Durchbruch für die Beschäftigten beim Paritätischen Wohlfahrtsverband gelungen.“ betont Dr. Robert Hinke, Verhandlungsführer und Landesfachbereichsleiter beim ver.di-Landesbezirk Bayern. „Wir haben hier ein starkes Signal für die gesamte Sozialwirtschaft in Bayern gesetzt. Dieses darf Schule machen, innerhalb und außerhalb des Paritätischen.“
Zum umfangreichen Einigungspaket des Tarifwerkes gehören auch ein Tarifvertrag über die Vergütung von Auszubildenden, dual Studierenden und Praktikant*innen sowie ein Tarifvertrag zum Fahrrad-Leasing.
Ein gemeinsamer Schritt in eine starke Zukunft
Die Arbeitgeber*innen der Freien Wohlfahrtspflege und die Sozialwirtschaft in Bayern setzen mit dieser Tarifeinigung neue Standards für faire und zukunftssichere Arbeitsbedingungen. Der Abschluss würdigt die soziale Arbeit der Beschäftigten und schafft gleichzeitig betriebliche Stabilität, indem er die Finanzierung und Refinanzierung im Kontext begrenzter öffentlicher Mittel und steigender Kosten berücksichtigt.
Thomas Griesch, Verhandlungsführer beim Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V., und Dr. Robert Hinke, Verhandlungsführer und Landesfachbereichsleiter beim ver.di-Landesbezirk Bayern, bei der Unterzeichnung des neuen Tarifvertragswerks für die Sozialwirtschaft in Bayern. Das Foto wurde anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz von PTG e. V. und ver.di in Nürnberg aufgenommen. (Foto: PTG e. V.)
Download
Pressekontakt
Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt
Telefon: +49 30 4238806
Ansprechpartnerin ver.di Landesbezirk Bayern
Dr. Robert HInke
Landesfachbereichsleiter
Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
Telefon +49 89 59977-360
Presseinformation
Gemeinsame Presseinformation ver.di und PTG e. V. zur
Tarifeinigung Bund
Abschluss eines überregionalen Manteltarifvertrags: Win-win-Situation für Paritätische Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Berlin, 31.05.2024
Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich erstmals auf einen Tarifabschluss für einen überregionalen Manteltarifvertrag geeinigt.
Die Vereinbarung findet rückwirkend zum 1. Januar 2024 zunächst in 25 Einrichtungen mit ca. 4.000 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Anwendung – darunter Rettungsdienste, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen und viele andere. Im Laufe des Jahres, spätestens zum Januar 2025, werden mindestens 40 weitere Unternehmen mit ca. 8.000 Beschäftigten in diesen beiden Bundesländern dem Tarifwerk beitreten, die sich derzeit in den Refinanzierungsverhandlungen zur Tarifeinführung befinden.
„Es hat lange gedauert, aber die Mühe hat sich bezahlt gemacht. Die Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitswesen haben für ihre gesellschaftlich relevante und oft auch emotional und körperlich belastende Arbeit gute Arbeitsbedingungen und die Sicherheit eines Tarifvertrages verdient. Gut, dass nun eine ganze Reihe von Mitgliedsunternehmen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes mit ver.di spürbare Verbesserungen im Tarifvertrag vereinbart haben“, sagte Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied.
„Die intensiven Verhandlungen haben sich gelohnt. Es ist uns gelungen ein modernes, leicht verständliches und attraktives Tarifwerk zu schaffen, durch das die Attraktivität von Paritätischen Arbeitgebern weiter gestärkt und dauerhaft gesichert wird“, erklärte Sebastian Jeschke, Vorstand des Paritätische Tarifgemeinschaft e.V.
Die wesentlichen Eckpunkte des Manteltarifvertrages umfassen:
- Ein Urlaubsanspruch von mindestens 30 Tagen im Jahr und eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden für die Beschäftigten.
- Eine schrittweise Senkung der Höchstarbeitszeit auf 42 Stunden für Beschäftigte im Rettungsdienst, einschließlich Bereitschaftszeiten.
- Ein festgeschriebener Sonderurlaub für Nacht- und Schichtarbeit.
- Eine steigende Berufserfahrung und Beschäftigungszeit wirken sich positiv auf das Einkommen der Beschäftigten aus.
- Zusätzlich zu einem Krankengeldzuschuss gibt es diverse weitere Zuschläge.
Bislang waren diese Themen einzelvertraglich geregelt. Nun gibt es einheitliche und gute Bedingungen für alle Beschäftigten, verbindlich festgeschrieben im Tarifvertrag. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gelten nun sowohl Mantel- als auch Entgelttarifverträge.
Aktuell laufen zudem in fünf weiteren Bundesländern – Berlin, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hamburg – intensive Verhandlungen über weitere ergänzende Entgelttarifverträge mit dem Ziel einer Tarifeinigung im Sommer 2024, um ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 sicherzustellen. Der Geltungsbereich des Manteltarifvertrags wird zukünftig auch auf weitere Bundesländer ausgedehnt.
„Der Paritätische feiert in diesem Jahr sein hundertjähriges Bestehen, das wäre ein guter Zeitpunkt für noch nicht tarifgebundene Betriebe, sich dem Tarifvertrag anzuschließen“, so Bühler. Nur mit guten Bedingungen ließen sich die dringend benötigten Arbeitskräfte im Sozial- und Gesundheitswesen gewinnen und halten.
Die entscheidende Bedeutung von Tarifverträgen – vor allem Flächentarifverträgen – für gute und einheitliche Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft wurde zuletzt auch von der Bundes- und Landespolitik im Rahmen der Refinanzierung sozialer Arbeit anerkannt.
Dies und die guten Erfahrungen mit den bereits seit 1998 und 2019 geltenden Flächentarifverträgen in den PTG-Tarifgebieten Sachsen-Anhalt und Brandenburg hat zu der wegweisenden Entscheidung beigetragen, einen überregionalen Flächentarifvertrag einzuführen.
Der vorliegende Bundesmanteltarifvertrag setzt neue Maßstäbe für den Paritätischen Wohlfahrtsverband, indem er grundlegende Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Zuschläge für die Beschäftigten bei Mitgliedern der Paritätischen Tarifgemeinschaft überregional mit einem Tarifvertrag einheitlich regelt. Dadurch wird Transparenz geschaffen und es werden Ungleichheiten beseitigt.
Download
Pressekontakt
Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt
Telefon: +49 30 4238806
Ansprechpartner ver.di Bundesverwaltung
Axel Weinsberg
Tarifpolitik
Telefon: +49 30 6956-1823
Tarifinformation
PTG-TARIFINFO RHEINLAND-PFALZ/SAARLAND
Sondierungsgespräch und zeitnahe Aufnahme der Verhandlungen zum Paritätischen Tarifvertrag
Berlin, 24.04.2024
Information über die neuesten Entwicklungen in der Tarifarbeit und den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen in den PTG-Tarifgebieten Rheinland-Pfalz/Saarland.
Die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG e.V.) und die Gewerkschaft ver.di haben intensive Verhandlungen geführt, um einen gemeinsamen Tarifvertrag für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland mit Wirkung zum 01.01.2024 abzuschließen. Ziel war es, einheitliche und faire Bedingungen für die soziale Arbeit in unserer Region zu schaffen. Bisher konnten jedoch aufgrund verschiedener Hindernisse keine Einigung erzielt werden.
Wegweisende Entwicklungen in regionalen und bundesweiten Verhandlungen
Zwischenzeitlich konnten einige Hürden abgebaut werden. Darüber hinaus hat sich die Ausgangssituation grundlegend geändert.
So wurden in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt die Laufzeiten der Entgelttarifverträge für die tarifgebundenen Mitglieder der Paritätischen Tarifgemeinschaft verlängert. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hat der PTG e.V. mit den ver.di-Landesbezirken eine Einigung über Entgelttarifverträge getroffen, die am 01.03.2024 in Kraft tritt. In drei weiteren Bundesländern – Berlin, Bayern und Hamburg – laufen intensive Verhandlungen über Entgelttarifverträge mit dem Ziel einer Tarifeinigung im Sommer 2024, um ein Inkrafttreten zum 01.01.2025 sicherzustellen.
Die wichtigste Nachricht ist jedoch der Tarifabschluss für einen überregionalen Manteltarifvertrag. Am 21. Februar haben sich die Paritätische Tarifgemeinschaft und ver.di Bund darauf geeinigt. Und mit Wirkung zum 1. Januar 2024 können die neuen Rahmenbedingungen auch für die tarifgebundenen Mitglieder der Paritätischen Tarifgemeinschaft in Rheinland-Pfalz und Saarland – also auch für uns – in Kraft treten. Einzige Voraussetzung ist die Einigung eines Entgelttarifvertrages.
Verhandlungen mit großem Potenzial
Am 21. März 2024 fand daher ein erstes Sondierungsgespräch zwischen dem PTG e.V. und den ver.di-Landesbezirken Rheinland-Pfalz/Saarland in Mainz statt.
In diesem Termin konnten mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einige organisatorische Fragen geklärt und insgesamt sieben neue Verhandlungstermine bis zum Zieltermin 5. Juli 2024 vereinbart werden. Gewerkschaft und Arbeitgebervertretung sind sich darüber einig, die Verhandlungen innerhalb dieses Terminkorridors abzuschließen, um ein Inkrafttreten des Entgelt- und Bundesmanteltarifvertrages zum 1. Januar 2025 sicherzustellen.
Die Tarifparteien haben sich bereits zu konkreten Inhalten des angestrebten Tarifvertrages ausgetauscht: beiderseitiges und einvernehmliches Ziel ist ein angemessenes Entgeltniveau.
Beim nächsten Verhandlungstermin am 17. Mai 2024 wird dann direkt in die inhaltliche Diskussion eingestiegen. Die Tarifkommissionen arbeiten derzeit intensiv an den Vorbereitungen hierfür. Der PTG e.V. als unsere Arbeitgebervertretung ist zuversichtlich, dass die anstehenden Verhandlungen erfolgreich sein werden und zu einem Tarifvertrag führen, der den spezifischen Anforderungen der Sozialwirtschaft und den Bedürfnissen unserer Beschäftigten gerecht wird.
Pressekontakt
Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt
Telefon: +49 30 4238806
Tarifinformation
PTG-TARIFINFO SACHSEN-ANHALT
Information zum Flächentarifvertrag für die Sozialwirtschaft in Sachsen-Anhalt
zwischen der Paritätischen Tarifgemeinschaft und den Gewerkschaften ver.di und GEW
Berlin, 27.07.2023
Information über die neuesten Entwicklungen in der Tarifarbeit und den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen in den PTG-Tarifgebieten Rheinland-Pfalz/Saarland.
Am 22. Juni 2023 und damit lediglich 6 Monate nach der letzten Tarifsteigerung zum 1. Januar 2023 haben sich die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG e. V.) und die Gewerkschaften ver.di und GEW auf weitere tarifliche Steigerungen für die Jahre 2024 und 2025 verständigt.
Damit bestimmt der bereits seit dem Jahr 1998 bestehende Tarifvertrag der Paritätischen Tarifgemeinschaft weiterhin maßgeblich die Lohnentwicklung in der Sozialwirtschaft in Sachsen-Anhalt.
Der neue Tarifabschluss sieht Entgeltsteigerungen zwischen 12 % und 13,5 % vor. Zusätzlich erfolgt eine Aufwertung der unteren Entgeltgruppen. Diese erhalten zum Teil Entgeltsteigerungen von bis zu 15,9 %.
Jahr | Altenhilfe/Pflege |
Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe |
Allgemeiner Dienst | |||
2024 |
Gruppe |
Steigerung |
Gruppe |
Steigerung |
Gruppe |
Steigerung |
P1 |
8,00 % |
J/E1 |
11,05 % |
A1 |
9,00 % |
|
P2 |
8.00 % |
J&E2 |
11,40 % |
A2 |
9,4 % |
|
P3 bis P12 |
7,5 % |
J/E3 |
11,05 % |
A3 |
10,35 % |
|
J/E4 |
10,00 % |
A4 |
9,95 % |
|||
J/E5 bis E14 |
9,00 % |
A5 bis A15 |
9,00 % |
|||
2025 |
Alle Gruppen uns Stufen 4,50 % |
Neben den deutlichen Tabellensteigerungen haben sich die Tarifparteien auch über die Erhöhung von Zulagen und Zuschlägen, der Jahressonderzahlung und über die Einführung neuer Zulagen verständigt.
Erhöhung der Jahreszuwendung
2024 |
2025 |
70,00 % |
75,00 % |
Erhöhung der Zuschläge
|
2024 |
2025 |
Sonntagszuschlag |
30,00 % |
35,00 % |
Feiertagszuschlag |
40,00 % |
45,00 % |
Nachtarbeit |
3,00 Euro |
3,00 Euro |
Erhöhung der Zulagen
|
2024 |
2025 |
Schichtzulage |
75,00 Euro |
100,00 Euro |
Wechselchichtzulage |
unverändert |
155,00 Euro |
Bezüglich der Schicht- und der Wechselschichtzulage konnten darüber hinaus die Voraussetzungen der Gewährung der Zulagen angepasst werden, was dazu führt, dass zukünftig deutlich mehr Mitarbeiter*innen von diesen Zulagen profitieren werden.
Einführung einer Zulage in den Bereichen Kinder-, Jugend-, und Eingliederungshilfe von 130 Euro/150 Euro
Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe erhalten in den Entgeltgruppen 1 bis 8 eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro; in den Entgeltgruppen 9 bis 14 (Psychologen ausgenommen) eine monatliche Zulage in Höhe von 150 Euro.
Bereits zum 1. Januar 2023 wurden die folgenden tariflichen Verbesserungen umgesetzt:
- Einführung der 39-Stunden-Woche: Reduzierung der Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte um 1 Stunde, für Teilzeitbeschäftigte ein zusätzliches Plus von 2,56 % mehr Entgelt.
- Entgeltsteigerungen durchschnittlich zwischen 3 % und 4,3 %, für Pflegekräfte eine überproportionale Steigerung von durchschnittlich 16 %.
- Einmalzahlung im Juni 2023 für verschiedene Entgeltgruppen in den Stufen 5 und 6 der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe als Ausgleich für eine unterdurchschnittliche Entgeltentwicklung in 2023.
- Heranziehung von Bereitschaftszeiten in die Berechnung des Zusatzurlaubs für Nachtarbeit; Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 130 Euro.
Laufzeit für die Tarifverträge
Der neue Entgelttarifvertrag gilt ab dem 01.01.2024 und kann frühestens zum 31.05.2025 gekündigt werden.
Pressekontakt
Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt
Telefon: +49 30 4238806
Presseinformation
Gemeinsame Presseinformation
ver.di Berlin, GEW Berlin und PTG e. V. zur
Tarifeinigung Berlin
Tarifeinigung zwischen ver.di, GEW und Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft – Einstieg in regionalen Flächentarifvertrag
Berlin, 19.09.2024
Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. hat sich gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (ver.di) sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin (GEW) erstmals auf den Abschluss eines einheitlichen Tarifvertrags für das Land Berlin geeinigt. Noch steht die Einigung unter Gremienvorbehalt.
Der neue Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt zunächst für die insgesamt ca. 4.000 Beschäftigten der sozialen Träger:
- Volkssolidarität Berlin
- Humanistischer Verband Deutschlands – Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR
- Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH
- RBO – Inmitten gGmbH
- Stiftung Rehabilitationszentrum Ost
- LWB – Lichtenberger Werkstätten gGmbH
Der Tarifvertrag erfasst damit eine Vielzahl unterschiedlicher sozialer Einrichtungen, darunter Pflege, Kindertagesbetreuung, Eingliederungshilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Jugendhilfe, Hospize, Schulen, Hochschulen und viele weitere Bereiche.
„Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, faire Arbeitsbedingungen und eine attraktive Vergütungsstruktur für unsere Mitarbeitenden zu schaffen“, betont Susanne Buss, Verhandlungsführerin des Paritätische Tarifgemeinschaft e. V.
„Freie Träger sind eine wichtige Stütze für die Daseinsvorsorge in Berlin. Mit dem Tarifvertrag wollen wir dafür sorgen, dass in diesem Bereich ein Preiswettbewerb zu Lasten der Löhne und Arbeitsbedingungen verhindert wird. Wir sind froh, dass wir mit der Paritätischen Tarifgemeinschaft dafür einen Partner gefunden haben “, sagte Jana Seppelt, ver.di-Verhandlungs-führerin.
„Wir freuen uns, dass wir als Gewerkschaften in kollegialer Zusammenarbeit nach zahlreichen Verhandlungsrunden mit den Arbeitgebern zu diesem Ergebnis gekommen sind. Den Tarifvertrag sehen wir als gute Grundlage, um die Arbeits- und Einkommensbedingungen bei den teilnehmenden Trägern kontinuierlich zu verbessern. Mit dem Tarifvertrag konnten wir bessere Löhne und klare Regelungen, z. B. bei der Eingruppierung, erreichen. Diesen Standard werden wir in den kommenden Jahren gemeinsam weiterentwickeln", erklärte Sara Ziegler, GEW-Verhandlungsführerin.
Die wesentlichen Eckpunkte des Manteltarifvertrags umfassen:
- Reduzierung der Arbeitszeit: Die regelmäßige Wochenarbeitszeit wird in zwei Stufen gesenkt: ab dem 1. Januar 2025 auf 39 Stunden und ab dem 1. Januar 2027 auf 38,5 Stunden (in einigen Unternehmen der PTG gilt aktuell die 40-Stunden-Woche).
- Freistellung an Feiertagen: Mitarbeitende erhalten, soweit betrieblich möglich, eine Freistellung am 24. und 31. Dezember.
- Zusätzliche Urlaubstage: Es gibt 30 Tage regulären Jahresurlaub sowie bis zu sechs zusätzliche Urlaubstage für Schicht-, Wechselschicht- oder Nachtarbeit.
- Krankengeldzuschuss: Beschäftigte, die länger krank sind, werden durch einen Krankengeldzuschuss unterstützt.
- Die Vergütung ist in sechs Erfahrungsstufen gestaffelt und orientiert sich am öffentlichen Dienst. Damit wird die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit honoriert.
- Funktionszulagen: Mitarbeitende, die zusätzliche Verantwortung übernehmen, erhalten differenzierte Vergütungsgruppen und Funktionszulagen.
- Jahressonderzahlung: 85 % des Monatsgehalts werden als Jahressonderzahlung gewährt.
- Zeitzuschläge und monatliche Zulagen: Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit sowie monatliche Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit sind ebenfalls Teil der Vereinbarung.
- Gewerkschaftsmitglieder erhalten zusätzlich 350 Euro pro Jahr
Darüber hinaus haben sich die Parteien auf Verhandlungen über eine betriebliche Altersvorsorge ab dem Jahr 2027 verpflichtet.
Der neue Tarifvertrag bringt abhängig von den jeweiligen Ausgangsniveaus zum Teil deutliche Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten. Er stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im sozialen Bereich weiter verbessert werden. Gleichzeitig stützt er die Refinanzierungsforderungen gegenüber Politik und Zuwendungsgebern und sichert damit die Zukunft der sozialen Dienste in Berlin. Die Tarifpartner erhoffen sich von dem Tarifvertrag einen Einstieg in einen regionalen Branchentarifvertrag für soziale Träger, über den eine landesweite Angleichung der Löhne und Arbeitsbedingungen
in diesem Bereich erreicht werden kann.
Download
Pressekontakt
Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt
Telefon: +49 30 4238806
Ansprechpartnerin ver.di Bezirk Berlin
Jana Seppelt
Landesfachbereichsleitung
Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
Telefon +49 151 15948842
Ansprechpartnerin GEW Berlin
Sara Ziegler
Leiterin des Vorstandsbereichs
Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
Telefon: 0151-75000534