Bayern
Tarifeinigung für Paritätische Arbeitgeber in Bayern
Verlässliche Entgeltentwicklung bis Ende 2027 vereinbart
Berlin, 30.01.2026
Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG e. V.) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Landesbezirk Bayern, haben sich auf Änderungstarifverträge zum Paritätischen Entgelttarifvertrag für das Land Bayern sowie zum Vergütungstarifvertrag für Auszubildende, dual Studierende und Praktikantinnen verständigt.
Die Tarifparteien setzen damit ein klares Zeichen für Stabilität und Planbarkeit. Die neuen Tarifregelungen gelten mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 und bieten den Mitgliedsunternehmen des PTG e. V. im Freistaat Bayern einen verlässlichen Rahmen für ihre Personal- und Entgeltplanung.
Entgeltentwicklung im Überblick
Die Tabellenentgelte werden in zwei Stufen angepasst:
- Zum 1. Mai 2026 erhöhen sich die Tabellenentgelte aller Entgeltgruppen um 2,7 Prozent.
- Zum 1. Mai 2027 erhöhen sich die Tabellenentgelte aller Entgeltgruppen um weitere 1,5 Prozent.
Auch die Zulagen werden schrittweise angehoben.
Wechselschichtzulage
- Zum 1. Mai 2026 Erhöhung auf 165 Euro.
- Zum 1. Mai 2027 Erhöhung auf 175 Euro.
Schichtzulage
- Zum 1. Mai 2026 Erhöhung auf 50 Euro
- Zum 1. Mai 2027 Erhöhung auf 60 Euro
Verbesserungen in der Ausbildungsvergütung
- Zum 1. Mai 2026 erhöht sich die monatliche Ausbildungsvergütung um 75 Euro brutto.
- Zum 1. Mai 2027 erhöht sich die monatliche Ausbildungsvergütung um weitere 75 Euro brutto.
Einordnung der Tarifeinigung
Die Einigung berücksichtigt sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der sozialen Dienste in Bayern als auch die berechtigten Interessen der Beschäftigten an einer verlässlichen Entgeltentwicklung.
Sebastian Jeschke, Vorstand des Arbeitgeberverbandes PTG e. V., erklärt: „Mit dieser Tarifeinigung ist es gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Die vereinbarten Anpassungen stärken die Attraktivität der Arbeitsplätze, ohne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen aus dem Blick zu verlieren.“
Mit der Tarifeinigung schaffen die Tarifparteien eine ausgewogene Grundlage für die kommenden Jahre und unterstützen die Mitgliedsunternehmen des PTG e. V. bei einer nachhaltigen Personalpolitik im Freistaat Bayern.
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Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt
Telefon: +49 30 4238806
Rheinland-Pfalz und Saarland
Tarifeinigung für Paritätische Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Neue Tarifvereinbarung sorgt für stabile Entgeltentwicklung bis 2027
Berlin, 16.12.2025
Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG e. V.) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland, haben sich auf Änderungstarifverträge zum Paritätischen Entgelttarifvertrag Rheinland-Pfalz – Saarland sowie zum Vergütungstarifvertrag für Auszubildende, dual Studierende und Praktikantinnen verständigt.
Die neuen Tarifregelungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 und schaffen damit für die Paritätischen Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz und im Saarland Planungssicherheit in einer weiterhin angespannten finanziellen Gesamtlage.
Besondere Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Die Refinanzierung sozialer Dienstleistungen ist in Rheinland-Pfalz und im Saarland stark von kommunalen Haushaltslagen, landesrechtlichen Vorgaben sowie der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kostenträgern geprägt. Begrenzte finanzielle Spielräume und teils verzögerte Anpassungen der Vergütungssätze stellen die Träger vor besondere Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund setzen die Tarifparteien mit der Einigung ein bewusstes Signal für Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und praktikable Lösungen.
Kernpunkte der Tarifeinigung
Strukturänderungen der Entgelttabellen zum 1. Oktober 2025
- Zum 1. Oktober 2025 werden in allen Entgelttabellen – mit Ausnahme der P-Tabelle für Beschäftigte in der Pflege – strukturelle Anpassungen vorgenommen. Hintergrund ist ein bei Einführung der Tabellen festgestelltes Ungleichgewicht zwischen einzelnen Entgeltgruppen, das damit korrigiert wird. Betroffen sind die Entgeltgruppen A 5 bis A 8, S 2, S 9b, S 11b und S 12. Für diese Gruppen ergeben sich spürbare Entgeltsteigerungen.
Entgeltanpassungen ab 1. Januar 2026
- Sockelerhöhung von 50 Euro für die Entgeltgruppen P 1 bis P 3, S 2 bis S 3 und A 1 bis A 4.
- Zusätzlich lineare Erhöhung aller Tabellenentgelte um 2,75 Prozent.
Weitere Entgeltsteigerungen ab 1. April 2027
- Lineare Erhöhung aller Tabellenentgelte um 2,25 Prozent.
Besondere Regelungen für den Rettungsdienst
(Beschäftigte beim ASB-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.)
- Entgeltgruppen R 1 und R 2: +50 Euro zum 1. Januar 2026
- Lineare Erhöhung aller Tabellenentgelte um 2,75 Prozent zum 1. Januar 2026.
- Einführung einer neuen Zulagenstufe für Notfallsanitäter*innen:
- Ab dem ersten Tätigkeitsjahr +75 Euro.
- Integration der Zulage in die Tabelle zum 1. April 2027
(Stufe 1: +75 Euro, Stufe 2: +150 Euro, Stufe 3: +250 Euro, Stufen 4 bis 6: jeweils +400 Euro)
Ausbildungsvergütungen
- +75 Euro brutto monatlich zum 1. Januar 2026
- +90 Euro brutto monatlich zum 1. Januar 2027
Zusätzliche Arbeitsbefreiung für ver.di-Mitglieder
Für ver.di-Mitglieder wird ein zusätzlicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts eingeführt. Die Regelung ist befristet und an eine bestehende Gewerkschaftsmitgliedschaft geknüpft. Details ergeben sich aus dem Tarifvertrag.
Einordnung
Mit der Tarifeinigung schaffen die Tarifparteien einen ausgewogenen Ausgleich zwischen finanzieller Tragfähigkeit und verlässlicher Entgeltentwicklung. Die Kombination aus strukturellen Korrekturen, linearen Erhöhungen und gezielten Verbesserungen für bestimmte Beschäftigtengruppen trägt zur Stabilisierung der Personalarbeit bei und stärkt die Attraktivität sozialer Berufe in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
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Sebastian Jeschke
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Mitglieder setzen klares Signal für die kommenden Jahre
Mitgliederversammlung wählt neuen Verbandsrat des PTG e. V.
Berlin, 25.11.2025
Die Mitgliederversammlung des Arbeitgeberverbandes Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG e. V.) hat heute mit mehrheitlicher Zustimmung den neuen Verbandsrat für die kommende vierjährige Amtsperiode gewählt. Das Gremium, das den Vorstand beraten und die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung überwachen soll, setzt sich aus Vertreter*innen der beteiligten Paritätischen Landesverbände sowie weiteren Mitgliedsorganisationen zusammen.
Zum Vorsitzenden des Verbandsrates wurde Christian Dühning, Stellvertretender Geschäftsführer des Kinder- und Jugendhilfswerks Gernrode e. V., gewählt. Neue stellvertretende Vorsitzende ist Sabine Mantei, Leiterin Personal der Gemeinnützigen Paritätischen Sozialwerke – PSW GmbH.
Aufgaben und Zusammensetzung des Verbandsrates
Der PTG e. V. agiert innerhalb eines Netzwerkes von Verbänden und Organisationen der Paritätischen Wohlfahrtspflege und weiterer Wohlfahrtsverbände in Deutschland. Der Verbandsrat ist das aufsichtsführende Organ: Er überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand, sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und berät den Vorstand in seiner Arbeit.
Mitglieder des Verbandsrates
- Torsten Wischnewski, Der Paritätische Berlin
- Andreas Kaczynski, Der Paritätische Brandenburg
- Ulf Hartmann, Der Paritätische Baden-Württemberg
- Margit Berndl, Der Paritätische Bayern
- Kristin Alheit, Der Paritätische Hamburg
- Karsten Maul, Der Paritätische Niedersachsen
- Christian Woltering, Der Paritätische Nordrhein-Westfalen
- Michael Hamm, Der Paritätische Rheinland-Pfalz
- Michael Saitner, Der Paritätische Schleswig-Holstein
- Susanne Buss, Volkssolidarität Berlin
- Manuela Kretzschmar-Neigenfind, BWS Spremberg GmbH
- Friedemann Schweizer, Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg
- Elke Kruse, auxiliar gGmbH
- Wolfgang Brockhaus, Adolf-Hamburger-Heim Nürnberg
- Imke Leiß, Autismushilfen gGmbH
- Dirk Winter, ASB Regionalverband Münsterland e. V.
- Stefan Rheinheimer, ASB Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.
- Jörg Adler, KIELER FENSTER – Verein zur Förderung sozialpädagogischer Initiativen e. V.
„Wir freuen uns außerordentlich über das starke Mandat für den neuen Verbandsrat“, erklären Karina Schulze und Sebastian Jeschke, Vorstand des PTG e. V. „Die breite Zustimmung der Mitgliederversammlung bestätigt unseren gemeinsamen Kurs und stärkt die weitere tarifpolitische Arbeit. Wir blicken mit viel Zuversicht auf die kommenden vier Jahre.“
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Sebastian Jeschke
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Gemeinsame Presseinformation
PTG e. V. und ver.di-landesbezirk Baden-Württemberg
Tarifeinigung für Paritätische Arbeitgeber in Baden-Württemberg
Tarifabschluss sichert verlässliche Entgeltsteigerungen und gibt den Trägern Planungssicherheit
Berlin, 17.11.2025
Nach konstruktiven und partnerschaftlichen Verhandlungen haben sich der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG e. V.) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (ver.di) auf Änderungstarifverträge zum Paritätischen Entgelttarifvertrag Baden-Württemberg sowie zum Vergütungstarifvertrag für Auszubildende, dual Studierende und Praktikant*innen verständigt.
Die Vereinbarungen treten rückwirkend zum 1. Juni 2025 in Kraft. Mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 bietet der Abschluss den Paritätischen Arbeitgebern in Baden-Württemberg die dringend benötigte Planungssicherheit für die kommenden Jahre.
Mit der Einigung setzen die Tarifparteien ein deutliches Zeichen für Kontinuität, Verlässlichkeit und soziale Verantwortung in der Paritätischen Arbeitswelt Baden-Württembergs.
Wesentliche Inhalte der Einigung
Tabellenerhöhungen:
- ab 1. Januar 2026: +2,0 Prozent
- ab 1. Januar 2027: +2,2 Prozent
Ausbildungsvergütungen:
- ab 1. Januar 2026: Erhöhung um 75 Euro brutto monatlich
- ab 1. Januar 2027: Erhöhung um weitere 75 Euro brutto monatlich
ver.di-Mitgliedertag:
einmalig und befristet für das Jahr 2027
„Das Ergebnis steht für ein ausgewogenes Miteinander von Verantwortung und Wertschätzung“, erklärt Thomas Griesch, Verhandlungsführer des PTG e. V. „Die moderate Entgeltentwicklung trägt den wirtschaftlichen Realitäten der Träger Rechnung und stärkt zugleich die Verlässlichkeit und Stabilität in den sozialen Diensten.“
„Mit dem vereinbarten ver.di-Mitgliedertag und den Entgelterhöhungen senden wir ein Signal der Anerkennung an die Beschäftigten“, betont Annelie Schwaderer, Verhandlungsführerin des ver.di-Landesbezirks Baden-Württemberg. „Diese Einigung zeigt, dass gemeinsame Lösungen möglich sind, wenn soziale Verantwortung im Mittelpunkt steht.“
Die Tarifparteien bewerten das Ergebnis als Beitrag zur Stärkung der Attraktivität sozialer Berufe und als Basis für eine weiterhin partnerschaftliche Zusammenarbeit im Sinne der Beschäftigten und Träger.
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Ansprechpartner ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Andreas Henke
Pressesprecher
Telefon +49 711 88788-239
Annelie Schwaderer
stellv. Landesbezirksfachbereichsleiterin
Fachbereich C – Gesundheit,
Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
Telefon: +49 711 88788-050
Berlin
Tarifeinigung für Paritätische Arbeitgeber
Neue Tarifvereinbarungen in Berlin: Faire Entgelte und stabile Rahmenbedingungen für Träger
Berlin, 17.11.2025
Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG e. V.) und die Gewerkschaften ver.di sowie GEW Berlin haben sich nach konstruktiven und intensiven Verhandlungen auf Änderungen zum Paritätischen Entgelttarifvertrag Berlin verständigt.
Die Einigungen betreffen die Bereiche Pflege, Soziales und Allgemeiner Teil sowie Lehrkräfte Humanistische Lebenskunde und schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Träger in Berlin.
Mit dem Abschluss setzen die Tarifparteien ein gemeinsames Zeichen für Kontinuität, Verantwortung und soziale Handlungsfähigkeit – besonders in einem Umfeld, in dem die Refinanzierung sozialer Arbeit zunehmend herausfordernd ist.
Kernpunkte der Tarifeinigung
Tabellenentgelte:
- Wiedereinsetzung der Entgelttabellen A, SOZ und K ab 01.01.2026
- Erhöhung der Tabellenentgelte A, SOZ und K ab 01.03.2026
um 2,5 %, mindestens 70 Euro - Erhöhung der Tabellenentgelte P ab 01.01.2026 um 2,8 %, mindestens 110 Euro; für P 3, P 4 und P 5 (Stufen 4–6) Erhöhung um 3 %
- Lehrkräfte Brandenburg: ab 01.01.2026 Erhöhung um 2,5 % in allen Stufen
- Lehrkräfte Berlin: ab 01.01.2026 Erhöhung um 50 Euro (L 10 Stufe 1, L 11 Stufen 1–3) bzw. 2,5 % (L 10 Stufen 2–6, L 11 Stufen 4–6)
- Angleichung der Entgeltgruppe Soz 4 in den Stufen 1 und 2 an das Niveau der Entgeltgruppe K 4 in den Stufen 1 und 2 ab dem 01.03.2026
Zulagen:
- Zulagen ab 01.01.2026: Wechselschicht 150 Euro, Schicht 80 Euro
Einmalzahlung:
- Beschäftigte, die nach den Entgelttabellen A, SOZ und K eingruppiert sind, erhalten mit dem Märzgehalt 2026 eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro brutto.
„Das Ergebnis steht für ein ausgewogenes Verhältnis von Verantwortung und Wertschätzung“, betont Sebastian Jeschke, Verhandlungsführer und Vorstand des PTG e. V. „Die moderate, aber verlässliche Entgelt-entwicklung trägt den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Träger Rechnung und stärkt zugleich Stabilität und Attraktivität der sozialen Dienste.“
Die Tarifparteien werten das Verhandlungsergebnis als wichtigen Beitrag zur Sicherung fairer Bezahlung und zur Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten und Trägern in Berlin.
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