Berlin
Tarifeinigung für Paritätische Arbeitgeber
Neue Tarifvereinbarungen in Berlin: Faire Entgelte und stabile Rahmenbedingungen für Träger
Berlin, 17.11.2025
Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG e. V.) und die Gewerkschaften ver.di sowie GEW Berlin haben sich nach konstruktiven und intensiven Verhandlungen auf Änderungen zum Paritätischen Entgelttarifvertrag Berlin verständigt.
Die Einigungen betreffen die Bereiche Pflege, Soziales und Allgemeiner Teil sowie Lehrkräfte Humanistische Lebenskunde und schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Träger in Berlin.
Mit dem Abschluss setzen die Tarifparteien ein gemeinsames Zeichen für Kontinuität, Verantwortung und soziale Handlungsfähigkeit – besonders in einem Umfeld, in dem die Refinanzierung sozialer Arbeit zunehmend herausfordernd ist.
Kernpunkte der Tarifeinigung
Tabellenentgelte:
- Wiedereinsetzung der Entgelttabellen A, SOZ und K ab 01.01.2026
- Erhöhung der Tabellenentgelte A, SOZ und K ab 01.03.2026
um 2,5 %, mindestens 70 Euro - Erhöhung der Tabellenentgelte P ab 01.01.2026 um 2,8 %, mindestens 110 Euro; für P 3, P 4 und P 5 (Stufen 4–6) Erhöhung um 3 %
- Lehrkräfte Brandenburg: ab 01.01.2026 Erhöhung um 2,5 % in allen Stufen
- Lehrkräfte Berlin: ab 01.01.2026 Erhöhung um 50 Euro (L 10 Stufe 1, L 11 Stufen 1–3) bzw. 2,5 % (L 10 Stufen 2–6, L 11 Stufen 4–6)
- Angleichung der Entgeltgruppe Soz 4 in den Stufen 1 und 2 an das Niveau der Entgeltgruppe K 4 in den Stufen 1 und 2 ab dem 01.03.2026
Zulagen:
- Zulagen ab 01.01.2026: Wechselschicht 150 Euro, Schicht 80 Euro
Einmalzahlung:
- Beschäftigte, die nach den Entgelttabellen A, SOZ und K eingruppiert sind, erhalten mit dem Märzgehalt 2026 eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro brutto.
„Das Ergebnis steht für ein ausgewogenes Verhältnis von Verantwortung und Wertschätzung“, betont Sebastian Jeschke, Verhandlungsführer und Vorstand des PTG e. V. „Die moderate, aber verlässliche Entgelt-entwicklung trägt den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Träger Rechnung und stärkt zugleich Stabilität und Attraktivität der sozialen Dienste.“
Die Tarifparteien werten das Verhandlungsergebnis als wichtigen Beitrag zur Sicherung fairer Bezahlung und zur Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten und Trägern in Berlin.
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Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt
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Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung Paritätischer Wohlfahrtsverband Nordrhein-Westfalen/offener Brief an den LVR
LVR untergräbt tarifliche Bezahlung in der Eingliederungshilfe
Wuppertal, 07.11.2025
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Not: Paritätischer NRW und Arbeitgeberverband PTG e. V. senden Offenen Brief an den Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW und der Arbeitgeberverband PTG e. V. haben sich in einem Offenen Brief an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) gewandt. Darin appellieren sie an den LVR, dem gesetzlichen Anspruch auf Refinanzierung tariflicher Personalkosten in der Eingliederungshilfe endlich gerecht zu werden.
Der Hintergrund: Im März 2024 ist der Tarifvertrag zwischen dem PTG e. V. und der Gewerkschaft ver.di in Kraft getreten. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind dem Tarifvertrag beigetreten, gehen in Vorleistung bei der Bezahlung ihrer Mitarbeitenden – und stoßen nun auf massive Probleme bei der Refinanzierung.
„Der LVR erkennt den PTG-Tarifvertrag zwar formal an, bewertet und stuft aber so niedrig ein, dass für viele Einrichtungen eine massive Unterfinanzierung entsteht“, erklärt Christian Woltering, Vorstand des Paritätischen NRW. Die Verbände warnen, dass die derzeitige Praxis die wirtschaftliche Stabilität zahlreicher Träger gefährdet und damit die Versorgungssicherheit in der Eingliederungshilfe aufs Spiel setzt. „Während die Landesregierung sich vollkommen zurecht dafür stark macht, dass soziale Organisationen ihre Mitarbeitenden fair und transparent nach Tarif bezahlen, geraten exakt diese Organisationen über die Refinanzierungs-Politik des LVR in massive Finanzierungs-Probleme“, so Woltering.
Sebastian Jeschke, Vorstand des Arbeitgeberverbands PTG, ergänzt: „Während in vielen Regionen konstruktive Lösungen gefunden wurden und damit dem gesetzlichen Anspruch auf Anerkennung tariflicher Bezahlung Rechnung getragen wurde, erleben die Träger im Zuständigkeitsbereich des LVR erhebliche Schwierigkeiten. In anderen Regionen sind faire Lösungen möglich. Wir erwarten, dass auch der LVR seiner Verantwortung gerecht wird und die Refinanzierung sicherstellt.“
Auch mit Blick auf die im November anstehenden neuen Tarifverhandlungen mit ver.di fordern Paritätischer NRW und PTG e. V. den LVR auf, seine Haltung zu überdenken und die Refinanzierung tariflicher Entgelte zukunftsfest zu gestalten. Nur durch ein gemeinsames Handeln könne die soziale Infrastruktur im Rheinland erhalten und Insolvenzen vermieden werden.
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Sebastian Jeschke
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Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW
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www.paritaet-nrw.org
Tarifinformation
Tarifeinigung für Paritätische Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen
Neue Entgeltregelungen sichern faire Bezahlung und langfristige Stabilität
Berlin, 06.11.2025
Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen haben sich der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG e. V.) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (ver.di) auf Änderungstarifverträge zum Paritätischen Entgelttarifvertrag Nordrhein-Westfalen sowie zum Vergütungstarifvertrag für Auszubildende, dual Studierende und Praktikant*innen verständigt.
Mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 sichern sie für die kommenden zwei Jahre Stabilität in der Entgelt- und Personalplanung und schaffen Planungssicherheit für die Paritätischen Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Abschluss setzen die Tarifparteien ein gemeinsames Zeichen für Kontinuität, Verantwortung und soziale Handlungsfähigkeit – insbesondere in einem Umfeld, in dem die Refinanzierung sozialer Arbeit zunehmend herausfordernd ist. Sie beruht in Nordrhein-Westfalen auf einem komplexen Zusammenspiel verschiedener Kostenträger wie Land, Kommunen und weiteren öffentlichen Mittelgebern. Unterschiedliche Finanzierungsmodelle und Sparmaßnahmen erschweren dabei die wirtschaftliche Planung und machen tragfähige tarifliche Lösungen umso bedeutsamer.
Kernpunkte der Einigung
Tabellenentgelte:
- Zum 1. Juni 2026 Erhöhung aller Tabellenentgelte um 4 %, mindestens jedoch um 110 Euro.
- Zum 1. Januar 2027 weitere Anhebung um 2,5 %.
Ausbildungsvergütungen:
- Zum 1. Juni 2026 Erhöhung um 75 Euro brutto monatlich.
- Zum 1. Januar 2027 Erhöhung um zusätzliche 100 Euro brutto monatlich.
Studierende im Praxissemester:
- Zum 1. Juni 2026 steigt die Aufwandsentschädigung um 156 Euro brutto monatlich.
Sonderzahlung für ver.di-Mitglieder:
- Beschäftigte und Auszubildende, die bis zum 31. Dezember 2025 Mitglied der Gewerkschaft ver.di sind, erhalten mit dem im Februar 2026 fälligen Gehalt eine einmalige Sonderzahlung von 300 Euro.
„Das Ergebnis steht für ein ausgewogenes Verhältnis von Verantwortung und Wertschätzung“, betont Sebastian Jeschke, Verhandlungsführer und Vorstand des PTG e. V. „Die moderate, aber verlässliche Entgeltentwicklung trägt den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Träger Rechnung und stärkt zugleich Stabilität und Attraktivität der sozialen Dienste.“
Die Tarifparteien werten das Verhandlungsergebnis als wichtigen Beitrag zur Sicherung fairer Bezahlung, zur Stärkung sozialer Berufe und zur Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten und Trägern in Nordrhein-Westfalen.
Die Einigung steht bis zum 15. November 2025 unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
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Sebastian Jeschke
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Presseinformation
Gemeinsame Presseinformation Ptg e.v. und ver.di zur
Tarifeinigung für Paritätische arbeitgeber in Bayern
Gemeinsam für die Sozialwirtschaft in Bayern:
Neuer Tarifvertrag stärkt Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen
Berlin, 19.12.2024
Der Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG e. V.) und ver.di haben eine richtungsweisende Tarifeinigung erzielt. Die Parteien einigten sich erstmals auf einen neuen Entgelttarifvertrag, der ab dem 1. Januar 2025 zusammen mit dem bestehenden Bundesmanteltarifvertrag (M-TV Parität Bund) für alle tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes in Bayern und deren Beschäftigte gilt.
Das Tarifvertragswerk sichert verbesserte Arbeitsbedingungen und deutliche Gehaltssteigerungen für die 681 Beschäftigten in 13 tarifanwendenden Unternehmen. Mit diesem Abschluss setzt die Sozialwirtschaft in Bayern ein starkes Zeichen für die Zukunft.
„Das neue Tarifvertragswerk ist ein klares Bekenntnis zur gesellschaftlichen Bedeutung sozialer Berufe und ein wichtiger Schritt zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in dieser Branche“, erklärt Thomas Griesch, Verhandlungsführer beim Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. „Wir schaffen faire Vergütung, flexible Arbeitszeiten und zahlreiche weitere Zusatzleistungen, die Beschäftigte in den Mittelpunkt stellen.“
Wesentliche Bestandteile des Tarifwerks:
- Arbeitszeit: Reduktion der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden, ab dem 58. Lebensjahr auf 37,5 Stunden für Beschäftigte mit mindestens 20 Jahren Schicht- oder Wechselschichtdienst beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin.
- Zulagen: 155 Euro Wechselschichtzulage, 40 Euro Schichtzulage und 90 Euro Zulage für den gerontopsychiatrischen Dienst.
- Familienfreundlichkeit: 50 Euro Kinderbetreuungszuschuss monatlich.
- Urlaubsregelung: Mindestens 30 Tage Urlaub pro Jahr, festgeschriebener Sonderurlaub für Nacht- und Schichtarbeit.
- Karrierevorteile: Lohnsteigerungen durch Berufserfahrung und längere Betriebszugehörigkeit.
- Zusätzliche Leistungen: Krankengeldzuschuss und weitere attraktive Zuschläge.
Zukunftsweisende Vorteile für Beschäftigte und Sozialwirtschaft
„Mit der Tarifeinigung ist uns ein Durchbruch für die Beschäftigten beim Paritätischen Wohlfahrtsverband gelungen.“ betont Dr. Robert Hinke, Verhandlungsführer und Landesfachbereichsleiter beim ver.di-Landesbezirk Bayern. „Wir haben hier ein starkes Signal für die gesamte Sozialwirtschaft in Bayern gesetzt. Dieses darf Schule machen, innerhalb und außerhalb des Paritätischen.“
Zum umfangreichen Einigungspaket des Tarifwerkes gehören auch ein Tarifvertrag über die Vergütung von Auszubildenden, dual Studierenden und Praktikant*innen sowie ein Tarifvertrag zum Fahrrad-Leasing.
Ein gemeinsamer Schritt in eine starke Zukunft
Die Arbeitgeber*innen der Freien Wohlfahrtspflege und die Sozialwirtschaft in Bayern setzen mit dieser Tarifeinigung neue Standards für faire und zukunftssichere Arbeitsbedingungen. Der Abschluss würdigt die soziale Arbeit der Beschäftigten und schafft gleichzeitig betriebliche Stabilität, indem er die Finanzierung und Refinanzierung im Kontext begrenzter öffentlicher Mittel und steigender Kosten berücksichtigt.


Thomas Griesch, Verhandlungsführer beim Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V., und Dr. Robert Hinke, Verhandlungsführer und Landesfachbereichsleiter beim ver.di-Landesbezirk Bayern, bei der Unterzeichnung des neuen Tarifvertragswerks für die Sozialwirtschaft in Bayern. Das Foto wurde anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz von PTG e. V. und ver.di in Nürnberg aufgenommen. (Foto: PTG e. V.)
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Sebastian Jeschke
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Ansprechpartnerin ver.di Landesbezirk Bayern
Dr. Robert HInke
Landesfachbereichsleiter
Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
Telefon +49 89 59977-360
Presseinformation
Gemeinsame Presseinformation ver.di und PTG e. V. zur
Tarifeinigung Bund
Abschluss eines überregionalen Manteltarifvertrags: Win-win-Situation für Paritätische Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Berlin, 31.05.2024
Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich erstmals auf einen Tarifabschluss für einen überregionalen Manteltarifvertrag geeinigt.
Die Vereinbarung findet rückwirkend zum 1. Januar 2024 zunächst in 25 Einrichtungen mit ca. 4.000 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Anwendung – darunter Rettungsdienste, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen und viele andere. Im Laufe des Jahres, spätestens zum Januar 2025, werden mindestens 40 weitere Unternehmen mit ca. 8.000 Beschäftigten in diesen beiden Bundesländern dem Tarifwerk beitreten, die sich derzeit in den Refinanzierungsverhandlungen zur Tarifeinführung befinden.
„Es hat lange gedauert, aber die Mühe hat sich bezahlt gemacht. Die Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitswesen haben für ihre gesellschaftlich relevante und oft auch emotional und körperlich belastende Arbeit gute Arbeitsbedingungen und die Sicherheit eines Tarifvertrages verdient. Gut, dass nun eine ganze Reihe von Mitgliedsunternehmen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes mit ver.di spürbare Verbesserungen im Tarifvertrag vereinbart haben“, sagte Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied.
„Die intensiven Verhandlungen haben sich gelohnt. Es ist uns gelungen ein modernes, leicht verständliches und attraktives Tarifwerk zu schaffen, durch das die Attraktivität von Paritätischen Arbeitgebern weiter gestärkt und dauerhaft gesichert wird“, erklärte Sebastian Jeschke, Vorstand des Paritätische Tarifgemeinschaft e.V.
Die wesentlichen Eckpunkte des Manteltarifvertrages umfassen:
- Ein Urlaubsanspruch von mindestens 30 Tagen im Jahr und eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden für die Beschäftigten.
- Eine schrittweise Senkung der Höchstarbeitszeit auf 42 Stunden für Beschäftigte im Rettungsdienst, einschließlich Bereitschaftszeiten.
- Ein festgeschriebener Sonderurlaub für Nacht- und Schichtarbeit.
- Eine steigende Berufserfahrung und Beschäftigungszeit wirken sich positiv auf das Einkommen der Beschäftigten aus.
- Zusätzlich zu einem Krankengeldzuschuss gibt es diverse weitere Zuschläge.
Bislang waren diese Themen einzelvertraglich geregelt. Nun gibt es einheitliche und gute Bedingungen für alle Beschäftigten, verbindlich festgeschrieben im Tarifvertrag. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gelten nun sowohl Mantel- als auch Entgelttarifverträge.
Aktuell laufen zudem in fünf weiteren Bundesländern – Berlin, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hamburg – intensive Verhandlungen über weitere ergänzende Entgelttarifverträge mit dem Ziel einer Tarifeinigung im Sommer 2024, um ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 sicherzustellen. Der Geltungsbereich des Manteltarifvertrags wird zukünftig auch auf weitere Bundesländer ausgedehnt.
„Der Paritätische feiert in diesem Jahr sein hundertjähriges Bestehen, das wäre ein guter Zeitpunkt für noch nicht tarifgebundene Betriebe, sich dem Tarifvertrag anzuschließen“, so Bühler. Nur mit guten Bedingungen ließen sich die dringend benötigten Arbeitskräfte im Sozial- und Gesundheitswesen gewinnen und halten.
Die entscheidende Bedeutung von Tarifverträgen – vor allem Flächentarifverträgen – für gute und einheitliche Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft wurde zuletzt auch von der Bundes- und Landespolitik im Rahmen der Refinanzierung sozialer Arbeit anerkannt.
Dies und die guten Erfahrungen mit den bereits seit 1998 und 2019 geltenden Flächentarifverträgen in den PTG-Tarifgebieten Sachsen-Anhalt und Brandenburg hat zu der wegweisenden Entscheidung beigetragen, einen überregionalen Flächentarifvertrag einzuführen.
Der vorliegende Bundesmanteltarifvertrag setzt neue Maßstäbe für den Paritätischen Wohlfahrtsverband, indem er grundlegende Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Zuschläge für die Beschäftigten bei Mitgliedern der Paritätischen Tarifgemeinschaft überregional mit einem Tarifvertrag einheitlich regelt. Dadurch wird Transparenz geschaffen und es werden Ungleichheiten beseitigt.
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Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt
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Ansprechpartner ver.di Bundesverwaltung
Axel Weinsberg
Tarifpolitik
Telefon: +49 30 6956-1823