Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung Paritätischer Wohlfahrtsverband Nordrhein-Westfalen/offener Brief an den LVR
LVR untergräbt tarifliche Bezahlung in der Eingliederungshilfe
Wuppertal, 07.11.2025
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Not: Paritätischer NRW und Arbeitgeberverband PTG e. V. senden Offenen Brief an den Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW und der Arbeitgeberverband PTG e. V. haben sich in einem Offenen Brief an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) gewandt. Darin appellieren sie an den LVR, dem gesetzlichen Anspruch auf Refinanzierung tariflicher Personalkosten in der Eingliederungshilfe endlich gerecht zu werden.
Der Hintergrund: Im März 2024 ist der Tarifvertrag zwischen dem PTG e. V. und der Gewerkschaft ver.di in Kraft getreten. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind dem Tarifvertrag beigetreten, gehen in Vorleistung bei der Bezahlung ihrer Mitarbeitenden – und stoßen nun auf massive Probleme bei der Refinanzierung.
„Der LVR erkennt den PTG-Tarifvertrag zwar formal an, bewertet und stuft aber so niedrig ein, dass für viele Einrichtungen eine massive Unterfinanzierung entsteht“, erklärt Christian Woltering, Vorstand des Paritätischen NRW. Die Verbände warnen, dass die derzeitige Praxis die wirtschaftliche Stabilität zahlreicher Träger gefährdet und damit die Versorgungssicherheit in der Eingliederungshilfe aufs Spiel setzt. „Während die Landesregierung sich vollkommen zurecht dafür stark macht, dass soziale Organisationen ihre Mitarbeitenden fair und transparent nach Tarif bezahlen, geraten exakt diese Organisationen über die Refinanzierungs-Politik des LVR in massive Finanzierungs-Probleme“, so Woltering.
Sebastian Jeschke, Vorstand des Arbeitgeberverbands PTG, ergänzt: „Während in vielen Regionen konstruktive Lösungen gefunden wurden und damit dem gesetzlichen Anspruch auf Anerkennung tariflicher Bezahlung Rechnung getragen wurde, erleben die Träger im Zuständigkeitsbereich des LVR erhebliche Schwierigkeiten. In anderen Regionen sind faire Lösungen möglich. Wir erwarten, dass auch der LVR seiner Verantwortung gerecht wird und die Refinanzierung sicherstellt.“
Auch mit Blick auf die im November anstehenden neuen Tarifverhandlungen mit ver.di fordern Paritätischer NRW und PTG e. V. den LVR auf, seine Haltung zu überdenken und die Refinanzierung tariflicher Entgelte zukunftsfest zu gestalten. Nur durch ein gemeinsames Handeln könne die soziale Infrastruktur im Rheinland erhalten und Insolvenzen vermieden werden.
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Sebastian Jeschke
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Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW
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Tarifinformation
Tarifeinigung für Paritätische Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen
Neue Entgeltregelungen sichern faire Bezahlung und langfristige Stabilität
Berlin, 06.11.2025
Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen haben sich der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG e. V.) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (ver.di) auf Änderungstarifverträge zum Paritätischen Entgelttarifvertrag Nordrhein-Westfalen sowie zum Vergütungstarifvertrag für Auszubildende, dual Studierende und Praktikant*innen verständigt.
Mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 sichern sie für die kommenden zwei Jahre Stabilität in der Entgelt- und Personalplanung und schaffen Planungssicherheit für die Paritätischen Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Abschluss setzen die Tarifparteien ein gemeinsames Zeichen für Kontinuität, Verantwortung und soziale Handlungsfähigkeit – insbesondere in einem Umfeld, in dem die Refinanzierung sozialer Arbeit zunehmend herausfordernd ist. Sie beruht in Nordrhein-Westfalen auf einem komplexen Zusammenspiel verschiedener Kostenträger wie Land, Kommunen und weiteren öffentlichen Mittelgebern. Unterschiedliche Finanzierungsmodelle und Sparmaßnahmen erschweren dabei die wirtschaftliche Planung und machen tragfähige tarifliche Lösungen umso bedeutsamer.
Kernpunkte der Einigung
Tabellenentgelte:
- Zum 1. Juni 2026 Erhöhung aller Tabellenentgelte um 4 %, mindestens jedoch um 110 Euro.
- Zum 1. Januar 2027 weitere Anhebung um 2,5 %.
Ausbildungsvergütungen:
- Zum 1. Juni 2026 Erhöhung um 75 Euro brutto monatlich.
- Zum 1. Januar 2027 Erhöhung um zusätzliche 100 Euro brutto monatlich.
Studierende im Praxissemester:
- Zum 1. Juni 2026 steigt die Aufwandsentschädigung um 156 Euro brutto monatlich.
Sonderzahlung für ver.di-Mitglieder:
- Beschäftigte und Auszubildende, die bis zum 31. Dezember 2025 Mitglied der Gewerkschaft ver.di sind, erhalten mit dem im Februar 2026 fälligen Gehalt eine einmalige Sonderzahlung von 300 Euro.
„Das Ergebnis steht für ein ausgewogenes Verhältnis von Verantwortung und Wertschätzung“, betont Sebastian Jeschke, Verhandlungsführer und Vorstand des PTG e. V. „Die moderate, aber verlässliche Entgeltentwicklung trägt den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Träger Rechnung und stärkt zugleich Stabilität und Attraktivität der sozialen Dienste.“
Die Tarifparteien werten das Verhandlungsergebnis als wichtigen Beitrag zur Sicherung fairer Bezahlung, zur Stärkung sozialer Berufe und zur Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten und Trägern in Nordrhein-Westfalen.
Die Einigung steht bis zum 15. November 2025 unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
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Sebastian Jeschke
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Presseinformation
Gemeinsame Presseinformation Ptg e.v. und ver.di zur
Tarifeinigung für Paritätische arbeitgeber in Bayern
Gemeinsam für die Sozialwirtschaft in Bayern:
Neuer Tarifvertrag stärkt Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen
Berlin, 19.12.2024
Der Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG e. V.) und ver.di haben eine richtungsweisende Tarifeinigung erzielt. Die Parteien einigten sich erstmals auf einen neuen Entgelttarifvertrag, der ab dem 1. Januar 2025 zusammen mit dem bestehenden Bundesmanteltarifvertrag (M-TV Parität Bund) für alle tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes in Bayern und deren Beschäftigte gilt.
Das Tarifvertragswerk sichert verbesserte Arbeitsbedingungen und deutliche Gehaltssteigerungen für die 681 Beschäftigten in 13 tarifanwendenden Unternehmen. Mit diesem Abschluss setzt die Sozialwirtschaft in Bayern ein starkes Zeichen für die Zukunft.
„Das neue Tarifvertragswerk ist ein klares Bekenntnis zur gesellschaftlichen Bedeutung sozialer Berufe und ein wichtiger Schritt zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in dieser Branche“, erklärt Thomas Griesch, Verhandlungsführer beim Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. „Wir schaffen faire Vergütung, flexible Arbeitszeiten und zahlreiche weitere Zusatzleistungen, die Beschäftigte in den Mittelpunkt stellen.“
Wesentliche Bestandteile des Tarifwerks:
- Arbeitszeit: Reduktion der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden, ab dem 58. Lebensjahr auf 37,5 Stunden für Beschäftigte mit mindestens 20 Jahren Schicht- oder Wechselschichtdienst beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin.
- Zulagen: 155 Euro Wechselschichtzulage, 40 Euro Schichtzulage und 90 Euro Zulage für den gerontopsychiatrischen Dienst.
- Familienfreundlichkeit: 50 Euro Kinderbetreuungszuschuss monatlich.
- Urlaubsregelung: Mindestens 30 Tage Urlaub pro Jahr, festgeschriebener Sonderurlaub für Nacht- und Schichtarbeit.
- Karrierevorteile: Lohnsteigerungen durch Berufserfahrung und längere Betriebszugehörigkeit.
- Zusätzliche Leistungen: Krankengeldzuschuss und weitere attraktive Zuschläge.
Zukunftsweisende Vorteile für Beschäftigte und Sozialwirtschaft
„Mit der Tarifeinigung ist uns ein Durchbruch für die Beschäftigten beim Paritätischen Wohlfahrtsverband gelungen.“ betont Dr. Robert Hinke, Verhandlungsführer und Landesfachbereichsleiter beim ver.di-Landesbezirk Bayern. „Wir haben hier ein starkes Signal für die gesamte Sozialwirtschaft in Bayern gesetzt. Dieses darf Schule machen, innerhalb und außerhalb des Paritätischen.“
Zum umfangreichen Einigungspaket des Tarifwerkes gehören auch ein Tarifvertrag über die Vergütung von Auszubildenden, dual Studierenden und Praktikant*innen sowie ein Tarifvertrag zum Fahrrad-Leasing.
Ein gemeinsamer Schritt in eine starke Zukunft
Die Arbeitgeber*innen der Freien Wohlfahrtspflege und die Sozialwirtschaft in Bayern setzen mit dieser Tarifeinigung neue Standards für faire und zukunftssichere Arbeitsbedingungen. Der Abschluss würdigt die soziale Arbeit der Beschäftigten und schafft gleichzeitig betriebliche Stabilität, indem er die Finanzierung und Refinanzierung im Kontext begrenzter öffentlicher Mittel und steigender Kosten berücksichtigt.


Thomas Griesch, Verhandlungsführer beim Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V., und Dr. Robert Hinke, Verhandlungsführer und Landesfachbereichsleiter beim ver.di-Landesbezirk Bayern, bei der Unterzeichnung des neuen Tarifvertragswerks für die Sozialwirtschaft in Bayern. Das Foto wurde anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz von PTG e. V. und ver.di in Nürnberg aufgenommen. (Foto: PTG e. V.)
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Sebastian Jeschke
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Ansprechpartnerin ver.di Landesbezirk Bayern
Dr. Robert HInke
Landesfachbereichsleiter
Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
Telefon +49 89 59977-360
Presseinformation
Gemeinsame Presseinformation
ver.di Berlin, GEW Berlin und PTG e. V. zur
Tarifeinigung Berlin
Tarifeinigung zwischen ver.di, GEW und Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft – Einstieg in regionalen Flächentarifvertrag
Berlin, 19.09.2024
Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. hat sich gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (ver.di) sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin (GEW) erstmals auf den Abschluss eines einheitlichen Tarifvertrags für das Land Berlin geeinigt. Noch steht die Einigung unter Gremienvorbehalt.
Der neue Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt zunächst für die insgesamt ca. 4.000 Beschäftigten der sozialen Träger:
- Volkssolidarität Berlin
- Humanistischer Verband Deutschlands – Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR
- Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH
- RBO – Inmitten gGmbH
- Stiftung Rehabilitationszentrum Ost
- LWB – Lichtenberger Werkstätten gGmbH
Der Tarifvertrag erfasst damit eine Vielzahl unterschiedlicher sozialer Einrichtungen, darunter Pflege, Kindertagesbetreuung, Eingliederungshilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Jugendhilfe, Hospize, Schulen, Hochschulen und viele weitere Bereiche.
„Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, faire Arbeitsbedingungen und eine attraktive Vergütungsstruktur für unsere Mitarbeitenden zu schaffen“, betont Susanne Buss, Verhandlungsführerin des Paritätische Tarifgemeinschaft e. V.
„Freie Träger sind eine wichtige Stütze für die Daseinsvorsorge in Berlin. Mit dem Tarifvertrag wollen wir dafür sorgen, dass in diesem Bereich ein Preiswettbewerb zu Lasten der Löhne und Arbeitsbedingungen verhindert wird. Wir sind froh, dass wir mit der Paritätischen Tarifgemeinschaft dafür einen Partner gefunden haben “, sagte Jana Seppelt, ver.di-Verhandlungs-führerin.
„Wir freuen uns, dass wir als Gewerkschaften in kollegialer Zusammenarbeit nach zahlreichen Verhandlungsrunden mit den Arbeitgebern zu diesem Ergebnis gekommen sind. Den Tarifvertrag sehen wir als gute Grundlage, um die Arbeits- und Einkommensbedingungen bei den teilnehmenden Trägern kontinuierlich zu verbessern. Mit dem Tarifvertrag konnten wir bessere Löhne und klare Regelungen, z. B. bei der Eingruppierung, erreichen. Diesen Standard werden wir in den kommenden Jahren gemeinsam weiterentwickeln", erklärte Sara Ziegler, GEW-Verhandlungsführerin.
Die wesentlichen Eckpunkte des Manteltarifvertrags umfassen:
- Reduzierung der Arbeitszeit: Die regelmäßige Wochenarbeitszeit wird in zwei Stufen gesenkt: ab dem 1. Januar 2025 auf 39 Stunden und ab dem 1. Januar 2027 auf 38,5 Stunden (in einigen Unternehmen der PTG gilt aktuell die 40-Stunden-Woche).
- Freistellung an Feiertagen: Mitarbeitende erhalten, soweit betrieblich möglich, eine Freistellung am 24. und 31. Dezember.
- Zusätzliche Urlaubstage: Es gibt 30 Tage regulären Jahresurlaub sowie bis zu sechs zusätzliche Urlaubstage für Schicht-, Wechselschicht- oder Nachtarbeit.
- Krankengeldzuschuss: Beschäftigte, die länger krank sind, werden durch einen Krankengeldzuschuss unterstützt.
- Die Vergütung ist in sechs Erfahrungsstufen gestaffelt und orientiert sich am öffentlichen Dienst. Damit wird die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit honoriert.
- Funktionszulagen: Mitarbeitende, die zusätzliche Verantwortung übernehmen, erhalten differenzierte Vergütungsgruppen und Funktionszulagen.
- Jahressonderzahlung: 85 % des Monatsgehalts werden als Jahressonderzahlung gewährt.
- Zeitzuschläge und monatliche Zulagen: Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit sowie monatliche Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit sind ebenfalls Teil der Vereinbarung.
- Gewerkschaftsmitglieder erhalten zusätzlich 350 Euro pro Jahr
Darüber hinaus haben sich die Parteien auf Verhandlungen über eine betriebliche Altersvorsorge ab dem Jahr 2027 verpflichtet.
Der neue Tarifvertrag bringt abhängig von den jeweiligen Ausgangsniveaus zum Teil deutliche Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten. Er stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im sozialen Bereich weiter verbessert werden. Gleichzeitig stützt er die Refinanzierungsforderungen gegenüber Politik und Zuwendungsgebern und sichert damit die Zukunft der sozialen Dienste in Berlin. Die Tarifpartner erhoffen sich von dem Tarifvertrag einen Einstieg in einen regionalen Branchentarifvertrag für soziale Träger, über den eine landesweite Angleichung der Löhne und Arbeitsbedingungen
in diesem Bereich erreicht werden kann.
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Sebastian Jeschke
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Ansprechpartnerin ver.di Bezirk Berlin
Jana Seppelt
Landesfachbereichsleitung
Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
Telefon +49 151 15948842
Ansprechpartnerin GEW Berlin
Sara Ziegler
Leiterin des Vorstandsbereichs
Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
Telefon: 0151-75000534
Mitgliederinformation
Regionale Durchschnittsentgelte 2025
für Pflegeeinrichtungen veröffentlicht:
Neue PTG-Tarifwerke prägen das regionale Entgeltniveau
Berlin, 08.11.2024
Zum Stichtag 31.10.2024 hat der GKV-Spitzenverband die neuen regionalen Durchschnittsentgelte für Pflegeeinrichtungen bekanntgegeben, die ab dem 01.01.2025 gelten.
Erstmals sind neben den Tarifverträgen des Arbeitgeberverbandes Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG e. V.) für Sachsen-Anhalt und Brandenburg auch die Tarifwerke für Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen berücksichtigt – einschließlich des Bundesmanteltarifvertrags M-TV Parität Bund und der regionalen Entgelttarifverträge. Diese Tarifwerke prägen das jeweilige durchschnittliche Vergütungsniveau in der Pflege maßgeblich mit.
Die Berechnung der regional üblichen Entlohnungsniveaus durch den GKV zeigt deutliche Steigerungen gegenüber dem Vorjahr: Der bundesweite Durchschnittsstundenlohn ist um 8,8 Prozent auf 22,60 Euro gestiegen. Ein Blick in die Bundesländer zeigt regional große Unterschiede, mit Anstiegen der Durchschnittslöhne zwischen rund 4 Prozent und
10 Prozent. Die neuen bundesweiten und regionalen Durchschnittsentgelte sind auf der Website des GKV-Spitzenverbands abrufbar.
Handlungsbedarf für Pflegeeinrichtungen und Chancen für Tarifbindung
Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen – sogenannte Durchschnittsanwender – haben nun zwei Monate Zeit, um ihre Entgelthöhe anzupassen. Der PTG e. V. bietet allen Mitgliedseinrichtungen Unterstützung bei der Anpassung ihrer Vergütungsstrukturen. Unsere Rechtsreferenten stehen bereit, um bei der Umsetzung der neuen Vergütungsniveaus und gegebenenfalls bei der Anpassung von Arbeitsverträgen zu beraten. Zudem prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen, ob eine Tarifbindung gemäß den Anforderungen des § 72 Absatz 3 b SGB XI eine nachhaltige Lösung für Ihre Einrichtung darstellt. Unsere Rechtsreferenten beraten Sie gern!
Hintergrundinformationen:
Gesetzliche Vorgaben und Berechnung der regionalen Entgeltniveaus
Die Verpflichtung zur Entlohnung von Beschäftigten in der Pflege nach Tarifniveau wurde 2022 gesetzlich festgeschrieben. Seitdem dürfen nur solche Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die tarifgebunden sind, sich an Tarifverträgen orientieren, oder das für ihr Bundesland übliche durchschnittliche Entgeltniveau nicht unterschreiten (§§ 72, 82c SGB XI). Die Landesverbände der Pflegekassen sind dabei verpflichtet, für jede Beschäftigtengruppe Durchschnittslöhne auf Grundlage der aktuell gültigen Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien zu berechnen. Seit 2023 übernimmt die Geschäftsstelle beim GKV-Spitzenverband die Erfassung und Auswertung dieser Daten im Auftrag der Landesverbände. Einrichtungen ohne Tarifbindung sind zur Einhaltung der ermittelten regionalen Durchschnittsniveaus angehalten.
Ansprechpartner für weitere Informationen

Sebastian Jeschke
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