Tarifinformation
PTG-TARIFINFO RHEINLAND-PFALZ/SAARLAND
Sondierungsgespräch und zeitnahe Aufnahme der Verhandlungen zum Paritätischen Tarifvertrag
Berlin, 24.04.2024
Information über die neuesten Entwicklungen in der Tarifarbeit und den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen in den PTG-Tarifgebieten Rheinland-Pfalz/Saarland.
Die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG e.V.) und die Gewerkschaft ver.di haben intensive Verhandlungen geführt, um einen gemeinsamen Tarifvertrag für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland mit Wirkung zum 01.01.2024 abzuschließen. Ziel war es, einheitliche und faire Bedingungen für die soziale Arbeit in unserer Region zu schaffen. Bisher konnten jedoch aufgrund verschiedener Hindernisse keine Einigung erzielt werden.
Wegweisende Entwicklungen in regionalen und bundesweiten Verhandlungen
Zwischenzeitlich konnten einige Hürden abgebaut werden. Darüber hinaus hat sich die Ausgangssituation grundlegend geändert.
So wurden in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt die Laufzeiten der Entgelttarifverträge für die tarifgebundenen Mitglieder der Paritätischen Tarifgemeinschaft verlängert. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hat der PTG e.V. mit den ver.di-Landesbezirken eine Einigung über Entgelttarifverträge getroffen, die am 01.03.2024 in Kraft tritt. In drei weiteren Bundesländern – Berlin, Bayern und Hamburg – laufen intensive Verhandlungen über Entgelttarifverträge mit dem Ziel einer Tarifeinigung im Sommer 2024, um ein Inkrafttreten zum 01.01.2025 sicherzustellen.
Die wichtigste Nachricht ist jedoch der Tarifabschluss für einen überregionalen Manteltarifvertrag. Am 21. Februar haben sich die Paritätische Tarifgemeinschaft und ver.di Bund darauf geeinigt. Und mit Wirkung zum 1. Januar 2024 können die neuen Rahmenbedingungen auch für die tarifgebundenen Mitglieder der Paritätischen Tarifgemeinschaft in Rheinland-Pfalz und Saarland – also auch für uns – in Kraft treten. Einzige Voraussetzung ist die Einigung eines Entgelttarifvertrages.
Verhandlungen mit großem Potenzial
Am 21. März 2024 fand daher ein erstes Sondierungsgespräch zwischen dem PTG e.V. und den ver.di-Landesbezirken Rheinland-Pfalz/Saarland in Mainz statt.
In diesem Termin konnten mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einige organisatorische Fragen geklärt und insgesamt sieben neue Verhandlungstermine bis zum Zieltermin 5. Juli 2024 vereinbart werden. Gewerkschaft und Arbeitgebervertretung sind sich darüber einig, die Verhandlungen innerhalb dieses Terminkorridors abzuschließen, um ein Inkrafttreten des Entgelt- und Bundesmanteltarifvertrages zum 1. Januar 2025 sicherzustellen.
Die Tarifparteien haben sich bereits zu konkreten Inhalten des angestrebten Tarifvertrages ausgetauscht: beiderseitiges und einvernehmliches Ziel ist ein angemessenes Entgeltniveau.
Beim nächsten Verhandlungstermin am 17. Mai 2024 wird dann direkt in die inhaltliche Diskussion eingestiegen. Die Tarifkommissionen arbeiten derzeit intensiv an den Vorbereitungen hierfür. Der PTG e.V. als unsere Arbeitgebervertretung ist zuversichtlich, dass die anstehenden Verhandlungen erfolgreich sein werden und zu einem Tarifvertrag führen, der den spezifischen Anforderungen der Sozialwirtschaft und den Bedürfnissen unserer Beschäftigten gerecht wird.
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Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt
Telefon: +49 30 4238806
Tarifinformation
PTG-TARIFINFO SACHSEN-ANHALT
Information zum Flächentarifvertrag für die Sozialwirtschaft in Sachsen-Anhalt
zwischen der Paritätischen Tarifgemeinschaft und den Gewerkschaften ver.di und GEW
Berlin, 27.07.2023
Information über die neuesten Entwicklungen in der Tarifarbeit und den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen in den PTG-Tarifgebieten Rheinland-Pfalz/Saarland.
Am 22. Juni 2023 und damit lediglich 6 Monate nach der letzten Tarifsteigerung zum 1. Januar 2023 haben sich die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG e. V.) und die Gewerkschaften ver.di und GEW auf weitere tarifliche Steigerungen für die Jahre 2024 und 2025 verständigt.
Damit bestimmt der bereits seit dem Jahr 1998 bestehende Tarifvertrag der Paritätischen Tarifgemeinschaft weiterhin maßgeblich die Lohnentwicklung in der Sozialwirtschaft in Sachsen-Anhalt.
Der neue Tarifabschluss sieht Entgeltsteigerungen zwischen 12 % und 13,5 % vor. Zusätzlich erfolgt eine Aufwertung der unteren Entgeltgruppen. Diese erhalten zum Teil Entgeltsteigerungen von bis zu 15,9 %.
| Jahr | Altenhilfe/Pflege |
Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe |
Allgemeiner Dienst | |||
|
2024 |
Gruppe |
Steigerung |
Gruppe |
Steigerung |
Gruppe |
Steigerung |
|
P1 |
8,00 % |
J/E1 |
11,05 % |
A1 |
9,00 % |
|
|
P2 |
8.00 % |
J&E2 |
11,40 % |
A2 |
9,4 % |
|
|
P3 bis P12 |
7,5 % |
J/E3 |
11,05 % |
A3 |
10,35 % |
|
|
J/E4 |
10,00 % |
A4 |
9,95 % |
|||
|
J/E5 bis E14 |
9,00 % |
A5 bis A15 |
9,00 % |
|||
|
2025 |
Alle Gruppen uns Stufen 4,50 % |
|||||
Neben den deutlichen Tabellensteigerungen haben sich die Tarifparteien auch über die Erhöhung von Zulagen und Zuschlägen, der Jahressonderzahlung und über die Einführung neuer Zulagen verständigt.
Erhöhung der Jahreszuwendung
|
2024 |
2025 |
|
70,00 % |
75,00 % |
Erhöhung der Zuschläge
|
|
2024 |
2025 |
|
Sonntagszuschlag |
30,00 % |
35,00 % |
|
Feiertagszuschlag |
40,00 % |
45,00 % |
|
Nachtarbeit |
3,00 Euro |
3,00 Euro |
Erhöhung der Zulagen
|
|
2024 |
2025 |
|
Schichtzulage |
75,00 Euro |
100,00 Euro |
|
Wechselchichtzulage |
unverändert |
155,00 Euro |
Bezüglich der Schicht- und der Wechselschichtzulage konnten darüber hinaus die Voraussetzungen der Gewährung der Zulagen angepasst werden, was dazu führt, dass zukünftig deutlich mehr Mitarbeiter*innen von diesen Zulagen profitieren werden.
Einführung einer Zulage in den Bereichen Kinder-, Jugend-, und Eingliederungshilfe von 130 Euro/150 Euro
Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe erhalten in den Entgeltgruppen 1 bis 8 eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro; in den Entgeltgruppen 9 bis 14 (Psychologen ausgenommen) eine monatliche Zulage in Höhe von 150 Euro.
Bereits zum 1. Januar 2023 wurden die folgenden tariflichen Verbesserungen umgesetzt:
- Einführung der 39-Stunden-Woche: Reduzierung der Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte um 1 Stunde, für Teilzeitbeschäftigte ein zusätzliches Plus von 2,56 % mehr Entgelt.
- Entgeltsteigerungen durchschnittlich zwischen 3 % und 4,3 %, für Pflegekräfte eine überproportionale Steigerung von durchschnittlich 16 %.
- Einmalzahlung im Juni 2023 für verschiedene Entgeltgruppen in den Stufen 5 und 6 der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe als Ausgleich für eine unterdurchschnittliche Entgeltentwicklung in 2023.
- Heranziehung von Bereitschaftszeiten in die Berechnung des Zusatzurlaubs für Nachtarbeit; Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 130 Euro.
Laufzeit für die Tarifverträge
Der neue Entgelttarifvertrag gilt ab dem 01.01.2024 und kann frühestens zum 31.05.2025 gekündigt werden.
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Sebastian Jeschke
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Presseinformation
Gemeinsame Presseinformation
ver.di Berlin, GEW Berlin und PTG e. V. zur
Tarifeinigung Berlin
Tarifeinigung zwischen ver.di, GEW und Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft – Einstieg in regionalen Flächentarifvertrag
Berlin, 19.09.2024
Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. hat sich gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (ver.di) sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin (GEW) erstmals auf den Abschluss eines einheitlichen Tarifvertrags für das Land Berlin geeinigt. Noch steht die Einigung unter Gremienvorbehalt.
Der neue Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt zunächst für die insgesamt ca. 4.000 Beschäftigten der sozialen Träger:
- Volkssolidarität Berlin
- Humanistischer Verband Deutschlands – Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR
- Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH
- RBO – Inmitten gGmbH
- Stiftung Rehabilitationszentrum Ost
- LWB – Lichtenberger Werkstätten gGmbH
Der Tarifvertrag erfasst damit eine Vielzahl unterschiedlicher sozialer Einrichtungen, darunter Pflege, Kindertagesbetreuung, Eingliederungshilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Jugendhilfe, Hospize, Schulen, Hochschulen und viele weitere Bereiche.
„Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, faire Arbeitsbedingungen und eine attraktive Vergütungsstruktur für unsere Mitarbeitenden zu schaffen“, betont Susanne Buss, Verhandlungsführerin des Paritätische Tarifgemeinschaft e. V.
„Freie Träger sind eine wichtige Stütze für die Daseinsvorsorge in Berlin. Mit dem Tarifvertrag wollen wir dafür sorgen, dass in diesem Bereich ein Preiswettbewerb zu Lasten der Löhne und Arbeitsbedingungen verhindert wird. Wir sind froh, dass wir mit der Paritätischen Tarifgemeinschaft dafür einen Partner gefunden haben “, sagte Jana Seppelt, ver.di-Verhandlungs-führerin.
„Wir freuen uns, dass wir als Gewerkschaften in kollegialer Zusammenarbeit nach zahlreichen Verhandlungsrunden mit den Arbeitgebern zu diesem Ergebnis gekommen sind. Den Tarifvertrag sehen wir als gute Grundlage, um die Arbeits- und Einkommensbedingungen bei den teilnehmenden Trägern kontinuierlich zu verbessern. Mit dem Tarifvertrag konnten wir bessere Löhne und klare Regelungen, z. B. bei der Eingruppierung, erreichen. Diesen Standard werden wir in den kommenden Jahren gemeinsam weiterentwickeln", erklärte Sara Ziegler, GEW-Verhandlungsführerin.
Die wesentlichen Eckpunkte des Manteltarifvertrags umfassen:
- Reduzierung der Arbeitszeit: Die regelmäßige Wochenarbeitszeit wird in zwei Stufen gesenkt: ab dem 1. Januar 2025 auf 39 Stunden und ab dem 1. Januar 2027 auf 38,5 Stunden (in einigen Unternehmen der PTG gilt aktuell die 40-Stunden-Woche).
- Freistellung an Feiertagen: Mitarbeitende erhalten, soweit betrieblich möglich, eine Freistellung am 24. und 31. Dezember.
- Zusätzliche Urlaubstage: Es gibt 30 Tage regulären Jahresurlaub sowie bis zu sechs zusätzliche Urlaubstage für Schicht-, Wechselschicht- oder Nachtarbeit.
- Krankengeldzuschuss: Beschäftigte, die länger krank sind, werden durch einen Krankengeldzuschuss unterstützt.
- Die Vergütung ist in sechs Erfahrungsstufen gestaffelt und orientiert sich am öffentlichen Dienst. Damit wird die Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit honoriert.
- Funktionszulagen: Mitarbeitende, die zusätzliche Verantwortung übernehmen, erhalten differenzierte Vergütungsgruppen und Funktionszulagen.
- Jahressonderzahlung: 85 % des Monatsgehalts werden als Jahressonderzahlung gewährt.
- Zeitzuschläge und monatliche Zulagen: Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit sowie monatliche Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit sind ebenfalls Teil der Vereinbarung.
- Gewerkschaftsmitglieder erhalten zusätzlich 350 Euro pro Jahr
Darüber hinaus haben sich die Parteien auf Verhandlungen über eine betriebliche Altersvorsorge ab dem Jahr 2027 verpflichtet.
Der neue Tarifvertrag bringt abhängig von den jeweiligen Ausgangsniveaus zum Teil deutliche Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten. Er stellt sicher, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im sozialen Bereich weiter verbessert werden. Gleichzeitig stützt er die Refinanzierungsforderungen gegenüber Politik und Zuwendungsgebern und sichert damit die Zukunft der sozialen Dienste in Berlin. Die Tarifpartner erhoffen sich von dem Tarifvertrag einen Einstieg in einen regionalen Branchentarifvertrag für soziale Träger, über den eine landesweite Angleichung der Löhne und Arbeitsbedingungen
in diesem Bereich erreicht werden kann.
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Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt
Telefon: +49 30 4238806
Ansprechpartnerin ver.di Bezirk Berlin
Jana Seppelt
Landesfachbereichsleitung
Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
Telefon +49 151 15948842
Ansprechpartnerin GEW Berlin
Sara Ziegler
Leiterin des Vorstandsbereichs
Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
Telefon: 0151-75000534
Mitgliederinformation
Regionale Durchschnittsentgelte 2025
für Pflegeeinrichtungen veröffentlicht:
Neue PTG-Tarifwerke prägen das regionale Entgeltniveau
Berlin, 08.11.2024
Zum Stichtag 31.10.2024 hat der GKV-Spitzenverband die neuen regionalen Durchschnittsentgelte für Pflegeeinrichtungen bekanntgegeben, die ab dem 01.01.2025 gelten.
Erstmals sind neben den Tarifverträgen des Arbeitgeberverbandes Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG e. V.) für Sachsen-Anhalt und Brandenburg auch die Tarifwerke für Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen berücksichtigt – einschließlich des Bundesmanteltarifvertrags M-TV Parität Bund und der regionalen Entgelttarifverträge. Diese Tarifwerke prägen das jeweilige durchschnittliche Vergütungsniveau in der Pflege maßgeblich mit.
Die Berechnung der regional üblichen Entlohnungsniveaus durch den GKV zeigt deutliche Steigerungen gegenüber dem Vorjahr: Der bundesweite Durchschnittsstundenlohn ist um 8,8 Prozent auf 22,60 Euro gestiegen. Ein Blick in die Bundesländer zeigt regional große Unterschiede, mit Anstiegen der Durchschnittslöhne zwischen rund 4 Prozent und
10 Prozent. Die neuen bundesweiten und regionalen Durchschnittsentgelte sind auf der Website des GKV-Spitzenverbands abrufbar.
Handlungsbedarf für Pflegeeinrichtungen und Chancen für Tarifbindung
Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen – sogenannte Durchschnittsanwender – haben nun zwei Monate Zeit, um ihre Entgelthöhe anzupassen. Der PTG e. V. bietet allen Mitgliedseinrichtungen Unterstützung bei der Anpassung ihrer Vergütungsstrukturen. Unsere Rechtsreferenten stehen bereit, um bei der Umsetzung der neuen Vergütungsniveaus und gegebenenfalls bei der Anpassung von Arbeitsverträgen zu beraten. Zudem prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen, ob eine Tarifbindung gemäß den Anforderungen des § 72 Absatz 3 b SGB XI eine nachhaltige Lösung für Ihre Einrichtung darstellt. Unsere Rechtsreferenten beraten Sie gern!
Hintergrundinformationen:
Gesetzliche Vorgaben und Berechnung der regionalen Entgeltniveaus
Die Verpflichtung zur Entlohnung von Beschäftigten in der Pflege nach Tarifniveau wurde 2022 gesetzlich festgeschrieben. Seitdem dürfen nur solche Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die tarifgebunden sind, sich an Tarifverträgen orientieren, oder das für ihr Bundesland übliche durchschnittliche Entgeltniveau nicht unterschreiten (§§ 72, 82c SGB XI). Die Landesverbände der Pflegekassen sind dabei verpflichtet, für jede Beschäftigtengruppe Durchschnittslöhne auf Grundlage der aktuell gültigen Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien zu berechnen. Seit 2023 übernimmt die Geschäftsstelle beim GKV-Spitzenverband die Erfassung und Auswertung dieser Daten im Auftrag der Landesverbände. Einrichtungen ohne Tarifbindung sind zur Einhaltung der ermittelten regionalen Durchschnittsniveaus angehalten.
Ansprechpartner für weitere Informationen

Sebastian Jeschke
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Presseinformation
Tarifeinigung für paritätische Arbeitgeber
in Brandenburg
Neue Tarifverträge sichern
attraktive Löhne und Stabilität
Berlin, 17.07.2024
Es kann auch ohne Streiks gehen. Am 9. Juli 2024 schlossen der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. und der ver.di-Landesbezirk Brandenburg die Verhandlungen zum Paritätischen Tarifvertrag für das Land Brandenburg erfolgreich ab. Die Einigung wurde nach intensiven Gesprächen in der fünften Verhandlungsrunde erzielt.
Zum Einigungspaket des Tarifwerkes gehören im Wesentlichen:
- Einheitliche Steigerung aller Tabellenentgelte um 4,2 %.
- Schichtzulage bereits bei drei statt bisher vier Schichten
in einer anderen Schicht - Erhöhung Nachtzuschlag von 20 % auf 25 %.
- Ausweitung Zuschlag 24. und 31. Dezember von 6:00 bis 14:00 Uhr:
35 % zusätzlich zu bestehendem Zuschlag von 50 % ab 14:00 Uhr. - 75 €/Monat Praxisanleiter-Zulage.
- Wechselschichtzulagen bereits bei Leistung von zwei statt
bisher drei Nachtschichten (ab 01.01.2026)
Die neuen Regelungen beginnen – vorbehaltlich der Zustimmung der Tarifkommissionen – ab 1. Januar 2025. Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.
Attraktive Löhne in der Sozialwirtschaft
Unsere tarifgebundenen Arbeitgeber in Brandenburg haben sich seit der Tarifeinführung im Januar 2019 erfolgreich dafür eingesetzt, ein angemessenes Lohnniveau für ihre Beschäftigten zu erreichen. Dies bestätigt die aktuelle Ausgabe von Tarif & Entgelt 2024 „So zahlt die Sozialwirtschaft“ von Wohlfahrt Intern. Im dortigen Vergleich haben sich unsere Mitgliedsunternehmen im Tarifgebiet Ost an die Tabellenspitze vorgekämpft. Wir brauchen auch den bundesweiten Vergleich nicht zu scheuen und gehören mit unseren Löhnen zu den Spitzenreitern in der deutschen Sozialwirtschaft. Allein in den letzten fünf Jahren konnte ein Wachstum der Entgelte zwischen 30 und 40 Prozent erreicht werden. Im Jahr 2025 wird zudem die Jahressonderzahlung von 80 auf 85 Prozent erhöht. Mit der aktuellen Tarifeinigung wird das bis dato erreichte attraktive Niveau weiter gefestigt.
Wertschätzende Arbeitsbedingungen und betriebliche Stabilität
Die neue Tarifeinigung würdigt die Arbeit der Beschäftigten in der Freien Wohlfahrtspflege in Brandenburg und gewährleistet gleichzeitig die betriebliche Stabilität der Mitgliedsunternehmen. Es berücksichtigt zudem die Möglichkeiten der Finanzierung und Refinanzierung von Pflege und sozialer Arbeit, die angesichts begrenzter öffentlicher Mittel, steigender Ausgaben und belasteter Kommunalhaushalte eine zunehmende Herausforderung darstellen.
Gemeinsame Erfolge
PTG-Vorstand Sebastian Jeschke kommentiert die Einigung: „Als starke Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft haben wir gemeinsam mit unseren Beschäftigten viel erreicht, um die soziale Arbeit in Brandenburg zu sichern, wertzuschätzen und finanzierbar zu gestalten. Die Tarifeinigung ist ein tragbares, aber finanziell herausforderndes Ergebnis, das den Paritätischen Arbeitgeber in Brandenburg für das kommende Jahr nun Planungssicherheit
bietet.“
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Sebastian Jeschke
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