Auf dieser Seite: Aktuelles aus der PTG-Tarifpolitik | Überblick PTG-Tarifabschlüsse
PTG-Tarifverträge: Sicherheit und Verlässlichkeit für Arbeitgeberinteressen
Gemeinsam mit unseren Mitgliedern konnten wir in den über 31 Jahren unserer Arbeit bereits eine Vielzahl von Haus- und Flächentarifverträgen in mehreren Bundesländern abschließen und weiterentwickeln.
Unsere Tarifverträge orientieren sich an den Bedürfnissen der Praxis in Unternehmen der Sozialwirtschaft. Sie sind übersichtlich gestaltet und erleichtern damit die praktische Arbeit. Aufgrund der besonderen prospektiven Refinanzierung sozialer Träger ist das oberste Ziel unserer Verhandlungen der Ausschluss rückwirkender Verhandlungsergebnisse, wie sie in anderen Tarifwerken – insbesondere des öffentlichen Dienstes – häufig vereinbart werden. Wir stellen mit unseren Tarifverträgen zu jedem Zeitpunkt eine marktgerechte Vergütung der Beschäftigten sicher.
Zu den Tarifwerken des PTG e. V. gehören neben dem aktuell abgeschlossenen Bundesmanteltarifvertrag und dem Paritätischen Entgelttarifvertrag für das Land Baden-Württemberg der Paritätische Entgelttarifvertrag für das Land Nordrhein-Westfalen sowie weitere seit vielen Jahren etablierte Tarifverträge für die Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
Überblick Tarifabschlüsse
Stets im Blick: faire und wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen für die Sozialwirtschaft
Eine nachhaltige Tarifpolitik in der Sozial- und Pflegewirtschaft muss das Interesse der Arbeitnehmer an fairen Löhnen, guten Arbeitsbedingungen und sicheren Arbeitsplätzen berücksichtigen. Gleichzeitig muss sie den Unternehmen der Freien Wohlfahrtspflege ermöglichen, Arbeitsbedingungen flexibel zu gestalten, um angemessen und schnell auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren zu können.
Die deutsche Sozialwirtschaft braucht Tarifverträge, die starke Bindungskraft besitzen und gleichzeitig Raum für bedarfsgerechte betriebliche Regelungen bieten. Als Interessenvertretung der Paritätischen Arbeitgeber sorgen wir dafür, dass die arbeitgeberseitigen Argumente erfolgreich in die Tarifstrategien und -verhandlungen eingebracht werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass den Betrieben der notwendige Handlungsspielraum bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen erhalten bleibt, damit sie erfolgreich am Markt bestehen können.
Die Bindung an Tarifverträge ist als Gütesiegel und verschafft einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um Auszubildende und Fachkräfte. Wenn ein Unternehmen kommuniziert, dass es nach Tarif zahlt, vermittelt es Bewerbern klare Sicherheit über die geltenden Arbeitsbedingungen im Betrieb. Tarifgebundene Unternehmen profitieren zudem von einem positiven Ansehen in der Öffentlichkeit.
Ihr Ansprechpartner zum Thema Tarifpolitik
Sebastian Jeschke
Vorstand
Syndikusrechtsanwalt
Telefon: +49 30 4238806
Aktuelles aus der PTG-Tarifpolitik