PTG-Tarifverträge: Sicherheit und Verlässlichkeit für Arbeitgeberinteressen
Gemeinsam mit unseren Mitgliedern konnten wir in den über 31 Jahren unserer Arbeit bereits eine Vielzahl von Haus- und Flächentarifverträgen in mehreren Bundesländern abschließen und weiterentwickeln.
Unsere Tarifverträge orientieren sich an den Bedürfnissen der Praxis in Unternehmen der Sozialwirtschaft. Sie sind übersichtlich gestaltet und erleichtern damit die praktische Arbeit. Aufgrund der besonderen prospektiven Refinanzierung sozialer Träger ist das oberste Ziel unserer Verhandlungen der Ausschluss rückwirkender Verhandlungsergebnisse, wie sie in anderen Tarifwerken – insbesondere des öffentlichen Dienstes – häufig vereinbart werden. Wir stellen mit unseren Tarifverträgen zu jedem Zeitpunkt eine marktgerechte Vergütung der Beschäftigten sicher.
Zu den Tarifwerken des Arbeitgeberverbandes Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. gehören neben dem im Januar 2024 in Kraft getretenen Bundesmanteltarifvertrag (M-TV Parität Bund) und den diesen ergänzenden Entgelttarifverträgen weitere Tarifverträge für die Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz und das Saarland. Zudem werden die seit vielen Jahren etablierten Tarifverträge für Brandenburg und Sachsen-Anhalt, die ebenfalls Teil des umfangreichen Tarifwerks sind, stetig fortentwickelt.