Für eine starke Arbeitgebergemeinschaft in der Freien Wohlfahrtspflege
Wir verhandeln Tarifverträge für Arbeitgeber in der deutschen Sozialwirtschaft.
Fair. Professionell. Bundesweit.
Der Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. – Arbeitgeberverband – kurz PTG e. V., repräsentiert seit 1993 die Interessen der Paritätischen Arbeitgeber in Deutschland.
Unsere Tarifarbeit zielt darauf ab, die Attraktivität der Paritätischen Arbeitgeber bei der Anwerbung und Förderung qualifizierter Mitarbeiter durch Leistungs-, Verantwortungs- und Motivationsanreize zu erhalten und zu steigern. Als starker Partner unserer Mitgliedsunternehmen tragen wir dazu bei, dass die im Grundgesetz verankerte Sozialpartnerschaft erfolgreich ist und faire Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft gewährleistet werden.
Neues Entgeltniveau 2025 in der Pflege:
Regionale Unterschiede und Anpassungsbedarf für Einrichtungen
Zum Jahresbeginn 2025 gelten neue, regional angepasste Vergütungswerte für Pflegeeinrichtungen, die der GKV-Spitzenverband nun veröffentlicht hat. Erstmals einbezogen sind die Tarifwerke der Paritätischen Tarifgemeinschaft (PTG e. V.) für Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, was das regionale Entgeltniveau spürbar beeinflusst. Pflegeeinrichtungen ohne Tarifbindung sollten jetzt prüfen, ob Anpassungen notwendig sind. Die Details finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbands.
Achtung: Wichtige Änderung bei Vertragsbedingungen – Jetzt Handeln!
Der Paritätische Gesamtverband und die Landesverbände frieren die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB und AVB II) zum 31. Dezember 2024 ein. Ab diesem Datum werden die AVB/AVB II nicht mehr weiterentwickelt und aktualisiert. Einrichtungen, die diese Vertragswerke nutzen, sollten sich dringend nach neuen Vertragswerken und Vergütungsmodellen umsehen.
Als Arbeitgeberverband in der Freien Wohlfahrtspflege bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Rahmen-, Vergütungs-, Ausbildungs- und Tarifverträge an. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern zu den passenden Lösungen für Ihre Einrichtung.
Bedeutung tariflicher Entgelte steigt: Sozialwirtschaft und Pflegebereich im Fokus
Entscheidungen des Bundessozialgerichtes in den letzten Jahren zeichnen eine Entwicklung zur Anerkennung von tariflichen Entgelten in diversen Bereichen der Sozialwirtschaft ab. Daneben macht das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eine Bezahlung nach Tarif für den Pflegebereich zur Grundvoraussetzung für den Abschluss von Versorgungsverträgen.
Wir sehen für unsere Mitglieder die Notwendigkeit, für und mit diesen ein eigenes, schlankes und passgenaues Tarifwerk zu entwickeln und zu verhandeln. Die Entwicklung eines eigenen Flächentarifvertrages in einem Bundesland zielt darauf ab, tarifvertragliche Regelungen für sämtliche Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche der Mitgliedsorganisationen zu schaffen und es erfolgt eine Orientierung an den regionalen Anforderungen.