Presseinformation
Gemeinsame Presseinformation ver.di und PTG e. V. zur
Tarifeinigung Bund
Abschluss eines überregionalen Manteltarifvertrags: Win-win-Situation für Paritätische Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Berlin, 31.05.2024
Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich erstmals auf einen Tarifabschluss für einen überregionalen Manteltarifvertrag geeinigt.
Die Vereinbarung findet rückwirkend zum 1. Januar 2024 zunächst in 25 Einrichtungen mit ca. 4.000 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Anwendung – darunter Rettungsdienste, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen und viele andere. Im Laufe des Jahres, spätestens zum Januar 2025, werden mindestens 40 weitere Unternehmen mit ca. 8.000 Beschäftigten in diesen beiden Bundesländern dem Tarifwerk beitreten, die sich derzeit in den Refinanzierungsverhandlungen zur Tarifeinführung befinden.
„Es hat lange gedauert, aber die Mühe hat sich bezahlt gemacht. Die Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitswesen haben für ihre gesellschaftlich relevante und oft auch emotional und körperlich belastende Arbeit gute Arbeitsbedingungen und die Sicherheit eines Tarifvertrages verdient. Gut, dass nun eine ganze Reihe von Mitgliedsunternehmen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes mit ver.di spürbare Verbesserungen im Tarifvertrag vereinbart haben“, sagte Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied.
„Die intensiven Verhandlungen haben sich gelohnt. Es ist uns gelungen ein modernes, leicht verständliches und attraktives Tarifwerk zu schaffen, durch das die Attraktivität von Paritätischen Arbeitgebern weiter gestärkt und dauerhaft gesichert wird“, erklärte Sebastian Jeschke, Vorstand des Paritätische Tarifgemeinschaft e.V.
Die wesentlichen Eckpunkte des Manteltarifvertrages umfassen:
- Ein Urlaubsanspruch von mindestens 30 Tagen im Jahr und eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden für die Beschäftigten.
- Eine schrittweise Senkung der Höchstarbeitszeit auf 42 Stunden für Beschäftigte im Rettungsdienst, einschließlich Bereitschaftszeiten.
- Ein festgeschriebener Sonderurlaub für Nacht- und Schichtarbeit.
- Eine steigende Berufserfahrung und Beschäftigungszeit wirken sich positiv auf das Einkommen der Beschäftigten aus.
- Zusätzlich zu einem Krankengeldzuschuss gibt es diverse weitere Zuschläge.
Bislang waren diese Themen einzelvertraglich geregelt. Nun gibt es einheitliche und gute Bedingungen für alle Beschäftigten, verbindlich festgeschrieben im Tarifvertrag. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gelten nun sowohl Mantel- als auch Entgelttarifverträge.
Aktuell laufen zudem in fünf weiteren Bundesländern – Berlin, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hamburg – intensive Verhandlungen über weitere ergänzende Entgelttarifverträge mit dem Ziel einer Tarifeinigung im Sommer 2024, um ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 sicherzustellen. Der Geltungsbereich des Manteltarifvertrags wird zukünftig auch auf weitere Bundesländer ausgedehnt.
„Der Paritätische feiert in diesem Jahr sein hundertjähriges Bestehen, das wäre ein guter Zeitpunkt für noch nicht tarifgebundene Betriebe, sich dem Tarifvertrag anzuschließen“, so Bühler. Nur mit guten Bedingungen ließen sich die dringend benötigten Arbeitskräfte im Sozial- und Gesundheitswesen gewinnen und halten.
Die entscheidende Bedeutung von Tarifverträgen – vor allem Flächentarifverträgen – für gute und einheitliche Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft wurde zuletzt auch von der Bundes- und Landespolitik im Rahmen der Refinanzierung sozialer Arbeit anerkannt.
Dies und die guten Erfahrungen mit den bereits seit 1998 und 2019 geltenden Flächentarifverträgen in den PTG-Tarifgebieten Sachsen-Anhalt und Brandenburg hat zu der wegweisenden Entscheidung beigetragen, einen überregionalen Flächentarifvertrag einzuführen.
Der vorliegende Bundesmanteltarifvertrag setzt neue Maßstäbe für den Paritätischen Wohlfahrtsverband, indem er grundlegende Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Zuschläge für die Beschäftigten bei Mitgliedern der Paritätischen Tarifgemeinschaft überregional mit einem Tarifvertrag einheitlich regelt. Dadurch wird Transparenz geschaffen und es werden Ungleichheiten beseitigt.
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Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt
Telefon: +49 30 4238806
Ansprechpartner ver.di Bundesverwaltung
Axel Weinsberg
Tarifpolitik
Telefon: +49 30 6956-1823
Tarifinformation
PTG-TARIFINFO RHEINLAND-PFALZ/SAARLAND
Sondierungsgespräch und zeitnahe Aufnahme der Verhandlungen zum Paritätischen Tarifvertrag
Berlin, 24.04.2024
Information über die neuesten Entwicklungen in der Tarifarbeit und den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen in den PTG-Tarifgebieten Rheinland-Pfalz/Saarland.
Die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG e.V.) und die Gewerkschaft ver.di haben intensive Verhandlungen geführt, um einen gemeinsamen Tarifvertrag für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland mit Wirkung zum 01.01.2024 abzuschließen. Ziel war es, einheitliche und faire Bedingungen für die soziale Arbeit in unserer Region zu schaffen. Bisher konnten jedoch aufgrund verschiedener Hindernisse keine Einigung erzielt werden.
Wegweisende Entwicklungen in regionalen und bundesweiten Verhandlungen
Zwischenzeitlich konnten einige Hürden abgebaut werden. Darüber hinaus hat sich die Ausgangssituation grundlegend geändert.
So wurden in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt die Laufzeiten der Entgelttarifverträge für die tarifgebundenen Mitglieder der Paritätischen Tarifgemeinschaft verlängert. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hat der PTG e.V. mit den ver.di-Landesbezirken eine Einigung über Entgelttarifverträge getroffen, die am 01.03.2024 in Kraft tritt. In drei weiteren Bundesländern – Berlin, Bayern und Hamburg – laufen intensive Verhandlungen über Entgelttarifverträge mit dem Ziel einer Tarifeinigung im Sommer 2024, um ein Inkrafttreten zum 01.01.2025 sicherzustellen.
Die wichtigste Nachricht ist jedoch der Tarifabschluss für einen überregionalen Manteltarifvertrag. Am 21. Februar haben sich die Paritätische Tarifgemeinschaft und ver.di Bund darauf geeinigt. Und mit Wirkung zum 1. Januar 2024 können die neuen Rahmenbedingungen auch für die tarifgebundenen Mitglieder der Paritätischen Tarifgemeinschaft in Rheinland-Pfalz und Saarland – also auch für uns – in Kraft treten. Einzige Voraussetzung ist die Einigung eines Entgelttarifvertrages.
Verhandlungen mit großem Potenzial
Am 21. März 2024 fand daher ein erstes Sondierungsgespräch zwischen dem PTG e.V. und den ver.di-Landesbezirken Rheinland-Pfalz/Saarland in Mainz statt.
In diesem Termin konnten mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einige organisatorische Fragen geklärt und insgesamt sieben neue Verhandlungstermine bis zum Zieltermin 5. Juli 2024 vereinbart werden. Gewerkschaft und Arbeitgebervertretung sind sich darüber einig, die Verhandlungen innerhalb dieses Terminkorridors abzuschließen, um ein Inkrafttreten des Entgelt- und Bundesmanteltarifvertrages zum 1. Januar 2025 sicherzustellen.
Die Tarifparteien haben sich bereits zu konkreten Inhalten des angestrebten Tarifvertrages ausgetauscht: beiderseitiges und einvernehmliches Ziel ist ein angemessenes Entgeltniveau.
Beim nächsten Verhandlungstermin am 17. Mai 2024 wird dann direkt in die inhaltliche Diskussion eingestiegen. Die Tarifkommissionen arbeiten derzeit intensiv an den Vorbereitungen hierfür. Der PTG e.V. als unsere Arbeitgebervertretung ist zuversichtlich, dass die anstehenden Verhandlungen erfolgreich sein werden und zu einem Tarifvertrag führen, der den spezifischen Anforderungen der Sozialwirtschaft und den Bedürfnissen unserer Beschäftigten gerecht wird.
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Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt
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Tarifinformation
PTG-TARIFINFO SACHSEN-ANHALT
Information zum Flächentarifvertrag für die Sozialwirtschaft in Sachsen-Anhalt
zwischen der Paritätischen Tarifgemeinschaft und den Gewerkschaften ver.di und GEW
Berlin, 27.07.2023
Information über die neuesten Entwicklungen in der Tarifarbeit und den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen in den PTG-Tarifgebieten Rheinland-Pfalz/Saarland.
Am 22. Juni 2023 und damit lediglich 6 Monate nach der letzten Tarifsteigerung zum 1. Januar 2023 haben sich die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG e. V.) und die Gewerkschaften ver.di und GEW auf weitere tarifliche Steigerungen für die Jahre 2024 und 2025 verständigt.
Damit bestimmt der bereits seit dem Jahr 1998 bestehende Tarifvertrag der Paritätischen Tarifgemeinschaft weiterhin maßgeblich die Lohnentwicklung in der Sozialwirtschaft in Sachsen-Anhalt.
Der neue Tarifabschluss sieht Entgeltsteigerungen zwischen 12 % und 13,5 % vor. Zusätzlich erfolgt eine Aufwertung der unteren Entgeltgruppen. Diese erhalten zum Teil Entgeltsteigerungen von bis zu 15,9 %.
| Jahr | Altenhilfe/Pflege |
Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe |
Allgemeiner Dienst | |||
|
2024 |
Gruppe |
Steigerung |
Gruppe |
Steigerung |
Gruppe |
Steigerung |
|
P1 |
8,00 % |
J/E1 |
11,05 % |
A1 |
9,00 % |
|
|
P2 |
8.00 % |
J&E2 |
11,40 % |
A2 |
9,4 % |
|
|
P3 bis P12 |
7,5 % |
J/E3 |
11,05 % |
A3 |
10,35 % |
|
|
J/E4 |
10,00 % |
A4 |
9,95 % |
|||
|
J/E5 bis E14 |
9,00 % |
A5 bis A15 |
9,00 % |
|||
|
2025 |
Alle Gruppen uns Stufen 4,50 % |
|||||
Neben den deutlichen Tabellensteigerungen haben sich die Tarifparteien auch über die Erhöhung von Zulagen und Zuschlägen, der Jahressonderzahlung und über die Einführung neuer Zulagen verständigt.
Erhöhung der Jahreszuwendung
|
2024 |
2025 |
|
70,00 % |
75,00 % |
Erhöhung der Zuschläge
|
|
2024 |
2025 |
|
Sonntagszuschlag |
30,00 % |
35,00 % |
|
Feiertagszuschlag |
40,00 % |
45,00 % |
|
Nachtarbeit |
3,00 Euro |
3,00 Euro |
Erhöhung der Zulagen
|
|
2024 |
2025 |
|
Schichtzulage |
75,00 Euro |
100,00 Euro |
|
Wechselchichtzulage |
unverändert |
155,00 Euro |
Bezüglich der Schicht- und der Wechselschichtzulage konnten darüber hinaus die Voraussetzungen der Gewährung der Zulagen angepasst werden, was dazu führt, dass zukünftig deutlich mehr Mitarbeiter*innen von diesen Zulagen profitieren werden.
Einführung einer Zulage in den Bereichen Kinder-, Jugend-, und Eingliederungshilfe von 130 Euro/150 Euro
Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe erhalten in den Entgeltgruppen 1 bis 8 eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro; in den Entgeltgruppen 9 bis 14 (Psychologen ausgenommen) eine monatliche Zulage in Höhe von 150 Euro.
Bereits zum 1. Januar 2023 wurden die folgenden tariflichen Verbesserungen umgesetzt:
- Einführung der 39-Stunden-Woche: Reduzierung der Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte um 1 Stunde, für Teilzeitbeschäftigte ein zusätzliches Plus von 2,56 % mehr Entgelt.
- Entgeltsteigerungen durchschnittlich zwischen 3 % und 4,3 %, für Pflegekräfte eine überproportionale Steigerung von durchschnittlich 16 %.
- Einmalzahlung im Juni 2023 für verschiedene Entgeltgruppen in den Stufen 5 und 6 der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe als Ausgleich für eine unterdurchschnittliche Entgeltentwicklung in 2023.
- Heranziehung von Bereitschaftszeiten in die Berechnung des Zusatzurlaubs für Nachtarbeit; Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 130 Euro.
Laufzeit für die Tarifverträge
Der neue Entgelttarifvertrag gilt ab dem 01.01.2024 und kann frühestens zum 31.05.2025 gekündigt werden.
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Sebastian Jeschke
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Tarifeinigung für paritätische Arbeitgeber
in Brandenburg
Neue Tarifverträge sichern
attraktive Löhne und Stabilität
Berlin, 17.07.2024
Es kann auch ohne Streiks gehen. Am 9. Juli 2024 schlossen der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. und der ver.di-Landesbezirk Brandenburg die Verhandlungen zum Paritätischen Tarifvertrag für das Land Brandenburg erfolgreich ab. Die Einigung wurde nach intensiven Gesprächen in der fünften Verhandlungsrunde erzielt.
Zum Einigungspaket des Tarifwerkes gehören im Wesentlichen:
- Einheitliche Steigerung aller Tabellenentgelte um 4,2 %.
- Schichtzulage bereits bei drei statt bisher vier Schichten
in einer anderen Schicht - Erhöhung Nachtzuschlag von 20 % auf 25 %.
- Ausweitung Zuschlag 24. und 31. Dezember von 6:00 bis 14:00 Uhr:
35 % zusätzlich zu bestehendem Zuschlag von 50 % ab 14:00 Uhr. - 75 €/Monat Praxisanleiter-Zulage.
- Wechselschichtzulagen bereits bei Leistung von zwei statt
bisher drei Nachtschichten (ab 01.01.2026)
Die neuen Regelungen beginnen – vorbehaltlich der Zustimmung der Tarifkommissionen – ab 1. Januar 2025. Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.
Attraktive Löhne in der Sozialwirtschaft
Unsere tarifgebundenen Arbeitgeber in Brandenburg haben sich seit der Tarifeinführung im Januar 2019 erfolgreich dafür eingesetzt, ein angemessenes Lohnniveau für ihre Beschäftigten zu erreichen. Dies bestätigt die aktuelle Ausgabe von Tarif & Entgelt 2024 „So zahlt die Sozialwirtschaft“ von Wohlfahrt Intern. Im dortigen Vergleich haben sich unsere Mitgliedsunternehmen im Tarifgebiet Ost an die Tabellenspitze vorgekämpft. Wir brauchen auch den bundesweiten Vergleich nicht zu scheuen und gehören mit unseren Löhnen zu den Spitzenreitern in der deutschen Sozialwirtschaft. Allein in den letzten fünf Jahren konnte ein Wachstum der Entgelte zwischen 30 und 40 Prozent erreicht werden. Im Jahr 2025 wird zudem die Jahressonderzahlung von 80 auf 85 Prozent erhöht. Mit der aktuellen Tarifeinigung wird das bis dato erreichte attraktive Niveau weiter gefestigt.
Wertschätzende Arbeitsbedingungen und betriebliche Stabilität
Die neue Tarifeinigung würdigt die Arbeit der Beschäftigten in der Freien Wohlfahrtspflege in Brandenburg und gewährleistet gleichzeitig die betriebliche Stabilität der Mitgliedsunternehmen. Es berücksichtigt zudem die Möglichkeiten der Finanzierung und Refinanzierung von Pflege und sozialer Arbeit, die angesichts begrenzter öffentlicher Mittel, steigender Ausgaben und belasteter Kommunalhaushalte eine zunehmende Herausforderung darstellen.
Gemeinsame Erfolge
PTG-Vorstand Sebastian Jeschke kommentiert die Einigung: „Als starke Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft haben wir gemeinsam mit unseren Beschäftigten viel erreicht, um die soziale Arbeit in Brandenburg zu sichern, wertzuschätzen und finanzierbar zu gestalten. Die Tarifeinigung ist ein tragbares, aber finanziell herausforderndes Ergebnis, das den Paritätischen Arbeitgeber in Brandenburg für das kommende Jahr nun Planungssicherheit
bietet.“
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