Bayern
Tarifeinigung für Paritätische Arbeitgeber in Bayern
Verlässliche Entgeltentwicklung bis Ende 2027 vereinbart
Berlin, 30.01.2026
Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG e. V.) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Landesbezirk Bayern, haben sich auf Änderungstarifverträge zum Paritätischen Entgelttarifvertrag für das Land Bayern sowie zum Vergütungstarifvertrag für Auszubildende, dual Studierende und Praktikantinnen verständigt.
Die Tarifparteien setzen damit ein klares Zeichen für Stabilität und Planbarkeit. Die neuen Tarifregelungen gelten mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 und bieten den Mitgliedsunternehmen des PTG e. V. im Freistaat Bayern einen verlässlichen Rahmen für ihre Personal- und Entgeltplanung.
Entgeltentwicklung im Überblick
Die Tabellenentgelte werden in zwei Stufen angepasst:
- Zum 1. Mai 2026 erhöhen sich die Tabellenentgelte aller Entgeltgruppen um 2,7 Prozent.
- Zum 1. Mai 2027 erhöhen sich die Tabellenentgelte aller Entgeltgruppen um weitere 1,5 Prozent.
Auch die Zulagen werden schrittweise angehoben.
Wechselschichtzulage
- Zum 1. Mai 2026 Erhöhung auf 165 Euro.
- Zum 1. Mai 2027 Erhöhung auf 175 Euro.
Schichtzulage
- Zum 1. Mai 2026 Erhöhung auf 50 Euro
- Zum 1. Mai 2027 Erhöhung auf 60 Euro
Verbesserungen in der Ausbildungsvergütung
- Zum 1. Mai 2026 erhöht sich die monatliche Ausbildungsvergütung um 75 Euro brutto.
- Zum 1. Mai 2027 erhöht sich die monatliche Ausbildungsvergütung um weitere 75 Euro brutto.
Einordnung der Tarifeinigung
Die Einigung berücksichtigt sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der sozialen Dienste in Bayern als auch die berechtigten Interessen der Beschäftigten an einer verlässlichen Entgeltentwicklung.
Sebastian Jeschke, Vorstand des Arbeitgeberverbandes PTG e. V., erklärt: „Mit dieser Tarifeinigung ist es gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Die vereinbarten Anpassungen stärken die Attraktivität der Arbeitsplätze, ohne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen aus dem Blick zu verlieren.“
Mit der Tarifeinigung schaffen die Tarifparteien eine ausgewogene Grundlage für die kommenden Jahre und unterstützen die Mitgliedsunternehmen des PTG e. V. bei einer nachhaltigen Personalpolitik im Freistaat Bayern.
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Pressekontakt

Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt
Telefon: +49 30 4238806