PTG-Tarifverträge: Fairness und Wettbewerbsfähigkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen vereint
Die Tarifautonomie aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz sichert, dass Arbeitgeber und/oder Arbeitgeberverbände sowie die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer*innen die Bedingungen und wichtigsten Inhalte für den Abschluss von Arbeitsverträgen selbstbestimmt und unabhängig von staatlicher Einflussnahme miteinander aushandeln und rechtsverbindlich festlegen können. Das Tarifrecht ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts und befasst sich mit der Regelung von Arbeitsbedingungen sowie der Entlohnung von Arbeitnehmer*innen. Ein Tarifvertrag schafft verbindliche Vorgaben und einheitliche Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Entgeltbedingungen und trägt zur Gleichbehandlung von Beschäftigten bei. Darüber hinaus übernehmen Tarifverträge aus Sicht der Arbeitgeber*innen eine Kartellfunktion und schaffen dadurch einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei den Arbeitskosten. Tarifliche Regelungen stellen eine wichtige Grundlage für die Planung und Entwicklung des künftigen Wachstumskurses des Unternehmens dar und bieten Sicherheit hinsichtlich der Kalkulation von Arbeitskosten.
Die Standardisierung von Arbeitsbedingungen schafft Transparenz im Unternehmen und für die Beschäftigten. Dies wirkt sich positiv auf den Betriebsfrieden und den Wettbewerb um Fachkräfte aus. Die tarifvertraglichen Regelungen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit und gewährleisten rechtliche Sicherheit – sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für die Beschäftigten. Tarifverträge sind ein wesentliches Instrument zur Sicherung der Rechte und Interessen der Vertragsparteien sowie zur Förderung einer harmonischen und produktiven Arbeitsumgebung.
Darüber hinaus erleichtern Tarifverträge die Entgeltverhandlungen mit Kostenträgern. Wir stehen in engem Austausch mit den Entgeltreferenten der jeweiligen Paritätischen Landesverbände, um die Refinanzierungssituation mit einzubeziehen. Ein rückwirkender Abschluss ist, anders als z. B. im öffentlichen Dienst, weitestgehend ausgeschlossen.
Der Flächentarifvertrag: Ein Vertrag, viele Vorteile
Ein Flächentarifvertrag ist ein Tarifvertrag, der für eine bestimmte Branche und eine bestimmte Region gilt. Er wird zwischen einer Arbeitgeberverbandsseite und einer Gewerkschaftsseite geschlossen und gilt für alle Unternehmen, die tarifgebundene Mitglieder des tarifschließenden Verbandes sind.
Unser Bundesmanteltarifvertrag bzw. die Rahmen- oder Entgelttarifverträge in den Ländern sind Flächentarifverträge.
Durch die Gestaltung eines eigenen Flächentarifvertrages mit den Mitgliedsunternehmen wird die Komplexität und der Umfang der tarifvertraglichen Regelungen im Vergleich zu den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes deutlich reduziert und dadurch nicht nur die Transparenz und Übersichtlichkeit erhöht, sondern auch eine erleichterte Anwendbarkeit gewährleistet.
Ein Flächentarifvertrag hält Konflikte weitgehend aus den Betrieben heraus und sichert damit den Betriebsfrieden. Bei einem Flächentarifvertrag stehen unsere Mitglieder in Tarifverhandlungen nicht allein der Gewerkschaft gegenüber, sondern als Teil einer Tarifgemeinschaft und befinden sich damit in einer verbesserten Verhandlungsposition. Sie sparen sich dabei den Aufwand eigener Tarifverhandlungen, der durch uns als Ihre direkte Vertretung übernommen wird.
Mantel- und Entgelttarifvertrag: Das Plus an Individualität
Der Entgelttarifvertrag und der Manteltarifvertrag sind spezifische Arten von Flächentarifverträgen. Entgelttarifverträge enthalten insbesondere die Beschreibung von Tätigkeits- und Qualifikationsmerkmalen für die einzelnen Lohn-, Gehalts- oder Entgeltgruppen und die Kriterien für die jeweilige Einstufung. Hier werden die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geregelt. In einem Entgelttarifvertrag werden die konkreten finanziellen Vergütungen festgelegt, die die Beschäftigten für ihre Arbeit erhalten. Diese können unter anderem die Grundgehälter, Zulagen, Sonderzahlungen, Bonusregelungen und weitere finanzielle Leistungen umfassen.
Entgelttarifverträge legen die Entlohnungsstrukturen für verschiedene Berufsgruppen, Erfahrungsstufen und Arbeitsbedingungen individuell fest und dienen dazu, gerechte und angemessene Löhne und Gehälter sicherzustellen.
Im Vergleich zu anderen Tarifverträgen, z. B. Mantel- bzw. Rahmentarifverträgen, haben Entgelttarifverträge in der Regel kürzere Laufzeiten. Meistens belaufen sie sich auf etwa ein Jahr – gelegentlich auf bis zu zwei Jahre.
Mantel- oder Rahmentarifverträge enthalten Bestimmungen über sonstige Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit, Urlaub, Kündigungsvoraussetzungen und Kündigungsfristen.
Tarifverträge: Schlüssel zu fairer Arbeitsregelung und Betriebsfrieden
Tarifverträge sorgen für einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Ein Flächentarifvertrag schafft in den Betrieben Rechtsfrieden und verhindert innerbetriebliche Konflikte über einzelne Arbeitsbedingungen, da die Tarifpartner die Verhandlungen auf Branchenebene führen. Themen, die bereits in einem Tarifvertrag geregelt sind oder typischerweise vereinbart werden, können grundsätzlich nicht erneut Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.
Tarifverträge ermöglichen die rechtssichere kollektive Regelung komplexer Themen, wobei die Vorschriften zur „AGB-Kontrolle“ keine Anwendung finden. Die Arbeitsbedingungen werden nicht vom Arbeitgeber mit jedem Beschäftigten einzeln ausgehandelt, was dem Arbeitgeber Aufwand, Zeit und Kosten spart. Zudem sorgen Tarifverträge für Betriebsfrieden, da sie transparent darlegen, welche Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gelten.
Mit einem Flächentarifvertrag können die Tarifpartner den spezifischen Bedürfnissen ihrer Branche gerecht werden, da sie die wirtschaftliche Situation einschätzen und tragbare Regelungen für alle Betriebe treffen können. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften ermöglichen es, durch oder auf der Grundlage eines Tarifvertrags gesetzliche Vorgaben auszugestalten. Beispielsweise können durch gesetzliche Öffnungsklauseln im Tarifvertrag die Arbeits- und Pausenzeiten anders als im Arbeitszeitgesetz geregelt oder abweichend von § 622 BGB kürzere Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse vereinbart werden.
Werden Sie Teil unseres starken Arbeitgeberverbands und profitieren auch Sie von unseren Tarifverträgen!
Sie möchten Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung optimal aufstellen und von einer starken Gemeinschaft mit starken Tarifverträgen profitieren? Dann werden Sie jetzt Mitglied im Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. Unsere Mitgliederbetreuung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen bei der Wahl der Mitgliedschaft und dabei, Teil eines Netzwerks von erfolgreichen Paritätischen Arbeitgebern zu werden.
Als Arbeitgeberverband unterstützen wir Sie dabei, eine faire Balance zwischen den Interessen Ihrer Beschäftigten und den betrieblichen Anforderungen zu finden. Mit unseren Tarifverträgen schaffen Sie attraktive Arbeitsbedingungen, die Ihre Mitarbeiter*innen motivieren und binden, während Sie gleichzeitig flexibel und reaktionsfähig auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren können. Kontaktieren Sie uns noch heute!
PTG-Tarifverträge: Sicherheit und Verlässlichkeit für Arbeitgeberinteressen
Gemeinsam mit unseren Mitgliedern konnten wir in den über 31 Jahren unserer Arbeit bereits eine Vielzahl von Haus- und Flächentarifverträgen in mehreren Bundesländern abschließen und weiterentwickeln.
Unsere Tarifverträge orientieren sich an den Bedürfnissen der Praxis in Unternehmen der Sozialwirtschaft. Sie sind übersichtlich gestaltet und erleichtern damit die praktische Arbeit. Aufgrund der besonderen prospektiven Refinanzierung sozialer Träger ist das oberste Ziel unserer Verhandlungen der Ausschluss rückwirkender Verhandlungsergebnisse, wie sie in anderen Tarifwerken – insbesondere des öffentlichen Dienstes – häufig vereinbart werden. Wir stellen mit unseren Tarifverträgen zu jedem Zeitpunkt eine marktgerechte Vergütung der Beschäftigten sicher.
Zu den Tarifwerken des Arbeitgeberverbandes Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. gehören neben dem im Januar 2024 in Kraft getretenen Bundesmanteltarifvertrag (M-TV Parität Bund) und den diesen ergänzenden Entgelttarifverträgen weitere Tarifverträge für die Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz und das Saarland. Zudem werden die seit vielen Jahren etablierten Tarifverträge für Brandenburg und Sachsen-Anhalt, die ebenfalls Teil des umfangreichen Tarifwerks sind, stetig fortentwickelt.