Mitgliederinformation
Regionale Durchschnittsentgelte 2025
für Pflegeeinrichtungen veröffentlicht:
Neue PTG-Tarifwerke prägen das regionale Entgeltniveau
Berlin, 08.11.2024
Zum Stichtag 31.10.2024 hat der GKV-Spitzenverband die neuen regionalen Durchschnittsentgelte für Pflegeeinrichtungen bekanntgegeben, die ab dem 01.01.2025 gelten.
Erstmals sind neben den Tarifverträgen des Arbeitgeberverbandes Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG e. V.) für Sachsen-Anhalt und Brandenburg auch die Tarifwerke für Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen berücksichtigt – einschließlich des Bundesmanteltarifvertrags M-TV Parität Bund und der regionalen Entgelttarifverträge. Diese Tarifwerke prägen das jeweilige durchschnittliche Vergütungsniveau in der Pflege maßgeblich mit.
Die Berechnung der regional üblichen Entlohnungsniveaus durch den GKV zeigt deutliche Steigerungen gegenüber dem Vorjahr: Der bundesweite Durchschnittsstundenlohn ist um 8,8 Prozent auf 22,60 Euro gestiegen. Ein Blick in die Bundesländer zeigt regional große Unterschiede, mit Anstiegen der Durchschnittslöhne zwischen rund 4 Prozent und
10 Prozent. Die neuen bundesweiten und regionalen Durchschnittsentgelte sind auf der Website des GKV-Spitzenverbands abrufbar.
Handlungsbedarf für Pflegeeinrichtungen und Chancen für Tarifbindung
Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen – sogenannte Durchschnittsanwender – haben nun zwei Monate Zeit, um ihre Entgelthöhe anzupassen. Der PTG e. V. bietet allen Mitgliedseinrichtungen Unterstützung bei der Anpassung ihrer Vergütungsstrukturen. Unsere Rechtsreferenten stehen bereit, um bei der Umsetzung der neuen Vergütungsniveaus und gegebenenfalls bei der Anpassung von Arbeitsverträgen zu beraten. Zudem prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen, ob eine Tarifbindung gemäß den Anforderungen des § 72 Absatz 3 b SGB XI eine nachhaltige Lösung für Ihre Einrichtung darstellt. Unsere Rechtsreferenten beraten Sie gern!
Hintergrundinformationen:
Gesetzliche Vorgaben und Berechnung der regionalen Entgeltniveaus
Die Verpflichtung zur Entlohnung von Beschäftigten in der Pflege nach Tarifniveau wurde 2022 gesetzlich festgeschrieben. Seitdem dürfen nur solche Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die tarifgebunden sind, sich an Tarifverträgen orientieren, oder das für ihr Bundesland übliche durchschnittliche Entgeltniveau nicht unterschreiten (§§ 72, 82c SGB XI). Die Landesverbände der Pflegekassen sind dabei verpflichtet, für jede Beschäftigtengruppe Durchschnittslöhne auf Grundlage der aktuell gültigen Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien zu berechnen. Seit 2023 übernimmt die Geschäftsstelle beim GKV-Spitzenverband die Erfassung und Auswertung dieser Daten im Auftrag der Landesverbände. Einrichtungen ohne Tarifbindung sind zur Einhaltung der ermittelten regionalen Durchschnittsniveaus angehalten.
Ansprechpartner für weitere Informationen
Sebastian Jeschke
Vorstand
Syndikusrechtsanwalt
Telefon: +49 30 4238806
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