PTG-TARIFINFO SACHSEN-ANHALT
Information zum Flächentarifvertrag für die Sozialwirtschaft in Sachsen-Anhalt
zwischen der Paritätischen Tarifgemeinschaft und den Gewerkschaften ver.di und GEW
Berlin, 27. Juli 2023
Information über die neuesten Entwicklungen in der Tarifarbeit und den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen in den PTG-Tarifgebieten Rheinland-Pfalz/Saarland.
Am 22. Juni 2023 und damit lediglich 6 Monate nach der letzten Tarifsteigerung zum 1. Januar 2023 haben sich die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG e. V.) und die Gewerkschaften ver.di und GEW auf weitere tarifliche Steigerungen für die Jahre 2024 und 2025 verständigt.
Damit bestimmt der bereits seit dem Jahr 1998 bestehende Tarifvertrag der Paritätischen Tarifgemeinschaft weiterhin maßgeblich die Lohnentwicklung in der Sozialwirtschaft in Sachsen-Anhalt.
Der neue Tarifabschluss sieht Entgeltsteigerungen zwischen 12 % und 13,5 % vor. Zusätzlich erfolgt eine Aufwertung der unteren Entgeltgruppen. Diese erhalten zum Teil Entgeltsteigerungen von bis zu 15,9 %.
Jahr | Altenhilfe/Pflege |
Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe |
Allgemeiner Dienst | |||
2024 |
Gruppe |
Steigerung |
Gruppe |
Steigerung |
Gruppe |
Steigerung |
P1 |
8,00 % |
J/E1 |
11,05 % |
A1 |
9,00 % |
|
P2 |
8.00 % |
J&E2 |
11,40 % |
A2 |
9,4 % |
|
P3 bis P12 |
7,5 % |
J/E3 |
11,05 % |
A3 |
10,35 % |
|
J/E4 |
10,00 % |
A4 |
9,95 % |
|||
J/E5 bis E14 |
9,00 % |
A5 bis A15 |
9,00 % |
|||
2025 |
Alle Gruppen uns Stufen 4,50 % |
Neben den deutlichen Tabellensteigerungen haben sich die Tarifparteien auch über die Erhöhung von Zulagen und Zuschlägen, der Jahressonderzahlung und über die Einführung neuer Zulagen verständigt.
Erhöhung der Jahreszuwendung
2024 |
2025 |
70,00 % |
75,00 % |
Erhöhung der Zuschläge
|
2024 |
2025 |
Sonntagszuschlag |
30,00 % |
35,00 % |
Feiertagszuschlag |
40,00 % |
45,00 % |
Nachtarbeit |
3,00 Euro |
3,00 Euro |
Erhöhung der Zulagen
|
2024 |
2025 |
Schichtzulage |
75,00 Euro |
100,00 Euro |
Wechselchichtzulage |
unverändert |
155,00 Euro |
Bezüglich der Schicht- und der Wechselschichtzulage konnten darüber hinaus die Voraussetzungen der Gewährung der Zulagen angepasst werden, was dazu führt, dass zukünftig deutlich mehr Mitarbeiter*innen von diesen Zulagen profitieren werden.
Einführung einer Zulage in den Bereichen Kinder-, Jugend-, und Eingliederungshilfe von 130 Euro/150 Euro
Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe erhalten in den Entgeltgruppen 1 bis 8 eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro; in den Entgeltgruppen 9 bis 14 (Psychologen ausgenommen) eine monatliche Zulage in Höhe von 150 Euro.
Bereits zum 1. Januar 2023 wurden die folgenden tariflichen Verbesserungen umgesetzt:
- Einführung der 39-Stunden-Woche: Reduzierung der Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte um 1 Stunde, für Teilzeitbeschäftigte ein zusätzliches Plus von 2,56 % mehr Entgelt.
- Entgeltsteigerungen durchschnittlich zwischen 3 % und 4,3 %, für Pflegekräfte eine überproportionale Steigerung von durchschnittlich 16 %.
- Einmalzahlung im Juni 2023 für verschiedene Entgeltgruppen in den Stufen 5 und 6 der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe als Ausgleich für eine unterdurchschnittliche Entgeltentwicklung in 2023.
- Heranziehung von Bereitschaftszeiten in die Berechnung des Zusatzurlaubs für Nachtarbeit; Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 130 Euro.
Laufzeit für die Tarifverträge
Der neue Entgelttarifvertrag gilt ab dem 01.01.2024 und kann frühestens zum 31.05.2025 gekündigt werden.
Ansprechpartner für weitere Informationen
Sebastian Jeschke
Vorstand
Syndikusrechtsanwalt
Telefon: +49 30 4238806