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Rheinland-Pfalz und Saarland

Tarifeinigung für Paritätische Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Neue Tarifvereinbarung sorgt für stabile Entgeltentwicklung bis 2027

Berlin, 16.12.2025 

Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. (PTG e. V.) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland, haben sich auf Änderungstarifverträge zum Paritätischen Entgelttarifvertrag Rheinland-Pfalz – Saarland sowie zum Vergütungstarifvertrag für Auszubildende, dual Studierende und Praktikantinnen verständigt.

Die neuen Tarifregelungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 und schaffen damit für die Paritätischen Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz und im Saarland Planungssicherheit in einer weiterhin angespannten finanziellen Gesamtlage.

Besondere Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Die Refinanzierung sozialer Dienstleistungen ist in Rheinland-Pfalz und im Saarland stark von kommunalen Haushaltslagen, landesrechtlichen Vorgaben sowie der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kostenträgern geprägt. Begrenzte finanzielle Spielräume und teils verzögerte Anpassungen der Vergütungssätze stellen die Träger vor besondere Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund setzen die Tarifparteien mit der Einigung ein bewusstes Signal für Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und praktikable Lösungen.

Kernpunkte der Tarifeinigung

Strukturänderungen der Entgelttabellen zum 1. Oktober 2025

  • Zum 1. Oktober 2025 werden in allen Entgelttabellen – mit Ausnahme der P-Tabelle für Beschäftigte in der Pflege – strukturelle Anpassungen vorgenommen. Hintergrund ist ein bei Einführung der Tabellen festgestelltes Ungleichgewicht zwischen einzelnen Entgeltgruppen, das damit korrigiert wird. Betroffen sind die Entgeltgruppen A 5 bis A 8, S 2, S 9b, S 11b und S 12. Für diese Gruppen ergeben sich spürbare Entgeltsteigerungen.

Entgeltanpassungen ab 1. Januar 2026

  • Sockelerhöhung von 50 Euro für die Entgeltgruppen P 1 bis P 3, S 2 bis S 3 und A 1 bis A 4.
  • Zusätzlich lineare Erhöhung aller Tabellenentgelte um 2,75 Prozent. 

Weitere Entgeltsteigerungen ab 1. April 2027

  • Lineare Erhöhung aller Tabellenentgelte um 2,25 Prozent.

Besondere Regelungen für den Rettungsdienst
(Beschäftigte beim ASB-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V)

  • Entgeltgruppen R 1 und R 2: +50 Euro zum 1. Januar 2026
  • Lineare Erhöhung aller Tabellenentgelte um 2,75 Prozent zum 1. Januar 2026.
  • Einführung einer neuen Zulagenstufe für Notfallsanitäter*innen:
    • Ab dem ersten Tätigkeitsjahr +75 Euro.
    • Integration der Zulage in die Tabelle zum 1. April 2027
      (Stufe 1: +75 Euro, Stufe 2: +150 Euro, Stufe 3: +250 Euro, Stufen 4 bis 6: jeweils +400 Euro)

Ausbildungsvergütungen

  • +75 Euro brutto monatlich zum 1. Januar 2026
  • +90 Euro brutto monatlich zum 1. Januar 2027

Zusätzliche Arbeitsbefreiung für ver.di-Mitglieder

Für ver.di-Mitglieder wird ein zusätzlicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts eingeführt. Die Regelung ist befristet und an eine bestehende Gewerkschaftsmitgliedschaft geknüpft. Details ergeben sich aus dem Tarifvertrag.

Einordnung

Mit der Tarifeinigung schaffen die Tarifparteien einen ausgewogenen Ausgleich zwischen finanzieller Tragfähigkeit und verlässlicher Entgeltentwicklung. Die Kombination aus strukturellen Korrekturen, linearen Erhöhungen und gezielten Verbesserungen für bestimmte Beschäftigtengruppen trägt zur Stabilisierung der Personalarbeit bei und stärkt die Attraktivität sozialer Berufe in Rheinland-Pfalz und im Saarland.


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Pressekontakt

Portraitfoto von Sebastian Jeschke Vorstand und Syndikusrechtsanwalt beim Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V.

Sebastian Jeschke
Vorstand | Syndikusrechtsanwalt

Telefon: +49 30 4238806
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